Deutsche ReWe Begrifflichkeiten

Christian Gatzemeier c.gatzemeier at tu-bs.de
Fre Mar 14 17:09:34 CST 2003


  
Am Freitag, 14. März 2003 14:01 schrieb Yevgen Reznichenko:  
  
> 1. Die Ermittlung des Erfolgs auf zwei Wegen dient der Kontrolle der  
> Richtigkeit der Erfolgsrechnung  
  
Woher weist du das beide Rechnungen überhaupt das gleiche Ergebinis haben  
*müssen* wenn man keine Fehler gemacht hat?  
Um das zu beweisen brauchst du genau folgende Voraussetzung:   
  
In jedem Buchungsatz muß  
> 2. Die Buchung des gleichen Betrages einmal im Soll und einmal in Haben  
sichergestellt sein.  
  
Versuch einfach mal den Umkehrschluß:  
  
Das simpelste:  
Du ermittelst Im GuV Konto das du einen Gewinn von 100 hast. Hältst  
dich aber nicht an 2. und buchst, also schreibst einfach unausgeglichen eine  
Million Euro in dein Eigenkapitalkonto.  
  
  
  
  
> >>>Aktiv		-> Mehrung links (soll)  
> >>>Passiv	-> Mehrung rechts (haben)  
> >>>Aufwendungen	-> Mehrung links (soll)  
> >>>Erträge		-> Mehrung rechts (haben)  
> >>  
> >>Dann geht aber das Prinzip der "Doppelbuchung" unter, man kann so nicht  
> >>mehr den "Ausgleich" sehen. Eine Aufnahme des Kredits führt zu einer  
> >>Mehrung des Girokontobestndes und zu einer Mehrung des  
> >>Schuldenbestandes, es ist so logisch und verstädnlich, jedoch nicht mehr  
> >>   logisch und verständlich aus Sicht der Doppelbuchung.  
> >  
> > Warum denn eigentlich nicht?  
> > Das ist doch eine Aktiv-Passiv-Mehrung "per Bank an Kredit"  
>  
> Eben, das Gegenpol der Mehrung, ist aber Minderung und die kommt in  
> dieser Buchung nicht vor, somit ist, in _meinen_ Augen, die  
> Ausgeglichenheit der Buchhaltung verletzt.  
  
Ein ausgeglichener Buchungsatz in der doppelten Buchführung ist immer von Soll  
ins Haben, es kommt nicht auf Mehrung und Minderung an. Wenn "per Aktiv an  
Pasiv" gebucht wird bedeutet das beides mal eine Mehrung des Bestandes.  
  
Sorry.  
  
Gruß  
Christian