Deutsche ReWe Begrifflichkeiten

Yevgen Reznichenko yevgen.R at web.de
Sam Mar 15 20:46:27 CST 2003


Hallo Christian,

Christian Gatzemeier wrote:
>>1. Die Ermittlung des Erfolgs auf zwei Wegen dient der Kontrolle der  
>>Richtigkeit der Erfolgsrechnung  
>   
> Woher weist du das beide Rechnungen überhaupt das gleiche Ergebinis haben  
> *müssen* wenn man keine Fehler gemacht hat?  
> Um das zu beweisen brauchst du genau folgende Voraussetzung:   
>   
> In jedem Buchungsatz muß  
> 
>>2. Die Buchung des gleichen Betrages einmal im Soll und einmal in Haben  
> 
> sichergestellt sein.  
>   
> Versuch einfach mal den Umkehrschluß:  
>   
> Das simpelste:  
> Du ermittelst Im GuV Konto das du einen Gewinn von 100 hast. Hältst  
> dich aber nicht an 2. und buchst, also schreibst einfach unausgeglichen eine  
> Million Euro in dein Eigenkapitalkonto.  

Das 2 eine Voraussetzung für 1 ist, ist mir schon klar. Aber wenn ich
nun z.B. Fremdkapital an Erträge buche, so ist 2 korrekt, aber 1 stimmt
nicht mehr, da der Erfolg in GuV steigt, das Vermögen bleibt aber beim
alten. In diesem Beispiel bin unsicher, dass so eine Buchung sinnlos
ist, ist mir schon klar, aber ich habe versucht ein Beispiel zu finden,
wo man trotz korrekter "Doppelbuchung", falschen Ergebnis in der
GuV-Rechnung bekommt. Ob es mir gelungen ist, bezweifle ich selbst :-)
aber das steht eben auch zu Diskussion.


>>Eben, das Gegenpol der Mehrung, ist aber Minderung und die kommt in  
>>dieser Buchung nicht vor, somit ist, in _meinen_ Augen, die  
>>Ausgeglichenheit der Buchhaltung verletzt.  
> 
>   
> Ein ausgeglichener Buchungsatz in der doppelten Buchführung ist immer von Soll  
> ins Haben, es kommt nicht auf Mehrung und Minderung an. Wenn "per Aktiv an  
> Pasiv" gebucht wird bedeutet das beides mal eine Mehrung des Bestandes.  

Finde ich gut und verstädnlich und wenn der Profi auf Soll und Haben
umstellen kann ist es ja super :-)

> Sorry.  

Wieso?

> Gruß  
> Christian  

Gruß, Yevgen.