[gnucash-de] GoB und Buchungen nicht mehr veränderbar machen

Martin Schmidt schmidt_martin_j at freenet.de
Mo Feb 4 07:18:38 EST 2008


Ich will mich gerne präzisieren:

Eine Buchung darf generell nicht geändert werden können.
Korrekturen nur über Storno- und Nachbuchungen.

Die log-Datei habe ich  mir nicht angesehen, da dies mangels der
Entsprechenden EDV-Kenntnise meinerseits sicher nichts bringen würde.

Was das Beispiel mit der USt-VA angeht, so muss ein Nachlauf
Von ein bis zwei Monaten auch für eine evtll. geänderte 
UST-VA reichen, ansonsten ist die Buchhaltung nicht mehr
Zeitnah und damit schon wieder nicht mehr den GoB
Entsprechend. 

Eine Zertifizierung ist beileibe nicht nur ein Marketing-Gag:
Natürlich kann jedermann auch jede nicht geprüfte Software nutzen,
nur liegt dann das gesamte Risiko auf ihm!
Wenn die BP z.B. im Nachhinein feststellt, dass die Buchführungssystematik
Nicht den Anforderungen genügt, dann droht im schlimmsten Fall eine
Schätzung - und das kann sehr teuer werden!
Wen die Anforderungen an ein Buchhaltungsprogramm en detail interessieren,
der kann sich beim BMF das entsprechende Schreiben zu den GoB für 
elektronische Buchhaltungssysteme besorgen und lesen. Viel Spaß!!!

Martin

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: gnucash-de-bounces at gnucash.org [mailto:gnucash-de-bounces at gnucash.org]
Im Auftrag von Roger Kluge
Gesendet: Montag, 4. Februar 2008 12:40
An: gnucash-de at gnucash.org
Betreff: Re: [gnucash-de]GoB und Buchungen nicht mehr veränderbar machen

Hallo,

Am Montag, 4. Februar 2008 10:45 schrieb Martin Schmidt:
> Hallo,
>
> Ich verfolge nun schon eine ganze Weile Eure Diskussion um die
> Zertifizierung von GnuCash.
>
> Dazu so kurz als möglich Folgendes:
> Was die Unabänderbarkeit von Buchungen anbelangt, so gilt:
>
> Grundsätzlich darf nachträglich keine Änderung möglich sein.

Das ist falsch.

> Natürlich kann nicht verhindert werden, dass ein Nutzer mit
> Krimineller Energie nachträglich in der Datenbank oder wo auch
> Immer Änderungen durchführt. Dies kann aber kein Anhaltspunkt
> Für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung darstellen. Auszugehen ist
> Von einem fachlich kompetenten Anwender.

Sehe ich auch so.

> Weiterhin muss sichergestellt sein, dass im Regelfall ein Monat
> Nach Beendigung der Buchungsperiode (also z.B. für den Januar
> Ab dem 28.02.) diese Periode abgeschlossen wird, d.h. es kann nicht mehr
> - um bei obigem Beispiel zu bleiben - nachträglich im Januar gebucht
> werden. Änderungen für den Januar tragen dann das Datum des jeweiligen
> tatsächlichen Buchungstages.

Wenn das so wäre, hätten einige Programme eines großen Anbieters sicher 
Probleme.
Wenn man z.B. eine ER falsch eingibt, ergibt sich eine falsche UST. Will man

das berichtigen, tut man das zum Rechnungsdatum und sendet für diesen Monat 
eine geänderte USTVA. 
Oder man bemerkt einen "Dezemberfehler" im Januar. Soll man den erst im
Januar 
berichtigen? Damit wären dann vermutlich alle steuerlichen Erklärungen des 
Vorjahres falsch.

> Alle Buchungen müssen aus dem Journal und der log-Datei nachvollziehbar
> sein
>
> (dürfte in GnuCash ja wohl gegeben sein).

Hast Du Dir die log-Dateien mal angesehen?
>
> Es gibt natürlich aber noch diverse weitere Anforderungen an eine
> ordnungsgemäße Buchführung. Das würde hier und jetzt aber zu weit führen.
>
> Entscheidender Punkt ist m.E. aber das, wovon ihr die ganze Zeit redet:
>  Die Zertifizierung!
> Erstes Problem: bei einem OpenSource-Programm, dessen Entwicklung immer im
> Fluss ist - welche Version könnte überhaupt mit Gültigkeit für die
> folgenden Versionen zertifiziert werden?
> Zweites und höchstwahrscheinlich kaum lösbares Problem:
> Eine solche Zertifizierung wird nicht von offiziellen Stellen wie z.B.
> Den Finanzbehörden (für wenig Geld) durchgeführt. Ganz im Gegenteil sind
> solche Zertifizierungen sehr teuer, da sie von
> Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorgenommen werden.
>
> So weit ein - leider etwas längerer Abriss zu er Problematik.
>
> Gruß
>
> Martin
Bei den Winprogrammen, die ich kenne, war das Zertifikat auch älter. Man
lässt 
sich quasi ein mal bestätigen, das die Software prinzipiell "GoB - tauglich"

ist. Das wird dann viele Jahre verwendet. Da in solchen Programmen immer 
geändert werden muß, ist das wohl auch gar nicht anders möglich.

Es hatte ja schon jemand erwähnt, dass das Zertifikat was fürs Marketing
ist.
 
MfG 
Roger
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