[gnucash-de] GoB und Buchungen nicht mehr veränderbar machen
Martin Schmidt
schmidt_martin_j at freenet.de
Di Feb 5 16:12:50 EST 2008
Hallo,
so ganz verstanden habe ich Rogers Antwort auf meine Darlegungen nicht.
Macht aber nichts.
Es bleibt rein rechtlich ohnehin dabei: Buchungen dürfen nicht veränderbar
sein.
Umkehr- restriktive Stornobuchungen sind natürlich völlig legitim.
Auf Ausnahmeregelungen in der AO würde ich mich bei einer allgemeingültigen
Buchungssoftware lieber nicht berufen wollen.
Bei allem, das überlegt wird, um GnuCash BP-sicher zu machen, sollte man
m.E. immer den sichersten Weg wählen, um mögliche sehr unangenehme
steuerliche Konsequenzen, die sich üblerweise ja immer erst im Nachhinein
Zeigern, zu vermeiden.
So - jetzt will ich Euch mit meiner Besserwisserei nicht mehr langweilen.
Viel Erfolg bei der Weiterentwicklung.
Martin
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: gnucash-de-bounces at gnucash.org [mailto:gnucash-de-bounces at gnucash.org]
Im Auftrag von Roger Kluge
Gesendet: Dienstag, 5. Februar 2008 05:55
An: gnucash-de at gnucash.org
Betreff: Re: [gnucash-de]GoB und Buchungen nicht mehr veränderbar machen
Am Montag, 4. Februar 2008 21:51 schrieb Martin Schmidt:
> Hallo,
> es scheint ja unglaublich schwierig zu sein, sich über diese
> "Unveränderbarkeit" von Buchungen einig zu werden.
Hallo,
Nein, das von Dir zitierte BMF-Schreiben enthält noch einen Satz, der
Ausnahmen regelt. (Verweis auf AO).
Zusammengefasst deckt sich das mit meinen Erfahrungen: Eine vollständige
Nachweisbarkeit über die Buchungen muß sichergestellt werden. Wohlgemerkt
gilt das nur als Ausnahmeregelung, um mal einen Fehler ausbessern zu können.
Würde die Regelung so hart durchgesetzt, wie von Dir angesprochen, würden
Softwaren großer Hersteller falsch arbeiten. Die haben aber ein
GOB-Zertifikat.
Praktisch gibt es ja verschieden Wege, das umzusetzen. Deutlich sichtbar die
Buchung als storniert darstellen, die Gegenbuchung in die nächste Zeile.
Evtl. die neue Buchung gleich darunter. Ein kurzer Beschreibungstext muß
Platz haben, man kann sich nicht merken, warum man vor x Jahren dieser
Fehler
passierte. (Zettel an den Beleg hilft auch).
Der Weg muß dann so vorgeschrieben sein, die Dokumentation gehört zur
Software
dazu.
Die Storno statt Löschen- Regelung sollte an die Datei gebunden sein. Privat
kann man ja in einer separaten Datei sein Banking betreiben. Hier würde aber
das Storno eher für Probleme sorgen und ist ja auch nicht nötig.
Das Aktivieren Storno statt Löschen müßte man im Eröffnungsdialog der Datei
mit Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen festmachen.
MfG Roger
PS: bei manchen Einträgen in der Liste fehlt die Adresse zum Antworten.
Woran
liegt das?
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