[gnucash-de] GoB und Buchungen nicht mehr veränderbar machen

Martin Schmidt schmidt_martin_j at freenet.de
Di Feb 5 16:12:50 EST 2008


Hallo,
so ganz verstanden habe ich Rogers Antwort auf meine Darlegungen nicht.
Macht aber nichts.

Es bleibt rein rechtlich ohnehin dabei: Buchungen dürfen nicht veränderbar
sein.
Umkehr- restriktive Stornobuchungen sind natürlich völlig legitim.
Auf Ausnahmeregelungen in der AO würde ich mich bei einer allgemeingültigen
Buchungssoftware lieber nicht berufen wollen.

Bei allem, das überlegt wird, um GnuCash BP-sicher zu machen, sollte man
m.E. immer den sichersten Weg wählen, um mögliche sehr unangenehme
steuerliche Konsequenzen, die sich üblerweise ja immer erst im Nachhinein
Zeigern, zu vermeiden.

So - jetzt will ich Euch mit meiner Besserwisserei nicht mehr langweilen.
Viel Erfolg bei der Weiterentwicklung.

Martin




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: gnucash-de-bounces at gnucash.org [mailto:gnucash-de-bounces at gnucash.org]
Im Auftrag von Roger Kluge
Gesendet: Dienstag, 5. Februar 2008 05:55
An: gnucash-de at gnucash.org
Betreff: Re: [gnucash-de]GoB und Buchungen nicht mehr veränderbar machen

Am Montag, 4. Februar 2008 21:51 schrieb Martin Schmidt:
> Hallo,
> es scheint ja unglaublich schwierig zu sein, sich über diese
> "Unveränderbarkeit" von Buchungen einig zu werden.
Hallo,

Nein, das von Dir zitierte BMF-Schreiben enthält noch einen Satz, der 
Ausnahmen regelt. (Verweis auf AO).
Zusammengefasst deckt sich das mit meinen Erfahrungen: Eine vollständige 
Nachweisbarkeit über die Buchungen muß sichergestellt werden. Wohlgemerkt 
gilt das nur als Ausnahmeregelung, um mal einen Fehler ausbessern zu können.

Würde die Regelung so hart durchgesetzt, wie von Dir angesprochen, würden 
Softwaren großer Hersteller falsch arbeiten. Die haben aber ein 
GOB-Zertifikat.

Praktisch gibt es ja verschieden Wege, das umzusetzen. Deutlich sichtbar die

Buchung als storniert darstellen, die Gegenbuchung in die nächste Zeile. 
Evtl. die neue Buchung gleich darunter. Ein kurzer Beschreibungstext muß 
Platz haben, man kann sich nicht merken, warum man vor x Jahren dieser
Fehler 
passierte. (Zettel an den Beleg hilft auch).
Der Weg muß dann so vorgeschrieben sein, die Dokumentation gehört zur
Software 
dazu. 

Die Storno statt Löschen- Regelung sollte an die Datei gebunden sein. Privat

kann man ja in einer separaten Datei sein Banking betreiben. Hier würde aber

das Storno eher für Probleme sorgen und ist ja auch nicht nötig.
Das Aktivieren Storno statt Löschen müßte man im Eröffnungsdialog der Datei 
mit Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen festmachen.

MfG Roger


PS: bei manchen Einträgen in der Liste fehlt die Adresse zum Antworten.
Woran 
liegt das? 
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