[gnucash-de] Gutschriften nicht buchbar, Debitoren/Kreditoren fehlen

Roger Kluge roger-kluge at gmx.net
Mi Jan 16 01:49:21 EST 2008


Am Montag, 14. Januar 2008 12:21 schrieb Mathias Wührmann:
> Hallo Roger,
>
> Roger Kluge schrieb:
> >  Kann man GS nicht einfach negativ eingeben?  Kreditoren / Debitoren
> >  braucht man z. B. für eine EÜR nicht zu führen. Da würde das Buchen
> >  auf Forderungs- bzw. Erlöskonten reichen. Ansonsten sind gegebene GS
> >  negativer Erlös, vom Lieferanten bekommene GS negativer Aufwand.
> >  Sollte mich wundern, wenn man das nicht buchen könnte.
>
> nein, Gnucash verhindert negative Rechnungen mit dem Kommentar "Sie
> können keine Rechnung buchen, die einen negativen Saldo hat." Im Prinzip
> ist dieses Verhalten auch korrekt, da eine negative Rechnung hierzulande
> praktisch nicht existent ist und den Namen "Gutschrift" trägt ;-)
>
> >  Ob Gnucash
> >  "finanzamttauglich" ist, weiß ich nicht. Da sich Buchungen einfach
> >  löschen lassen, dürfte das schon ein Problem sein. Oder werden alle
> >  Buchungen irgendwo geloggt und sind nachvollziehbar?
>
> Weiß ich leider nicht. Wenn nachvollziehbar, dann ist Gnucash
> finanzamtkonform. Ansonsten wäre die Software ebensowenig zulässig wie
> eine Excel-Tabelle, da nachträglich änderbar, ohne dass es ein Prüfer
> nachvollziehen könnte.
>
> Grüße,
>
> Mathias Wührmann
>
> _______________________________________________
> gnucash-de mailing list
> gnucash-de at gnucash.org
> https://lists.gnucash.org/mailman/listinfo/gnucash-de
Hallo.

Mit einer Excel-Tabelle wird man auch keine Bilanz erstellen wollen. Es gibt 
die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung. Sollte man im Netz einiges zu 
finden. Bereits früher galt ein "Radierverbot", das wäre heute mit "Löschen" 
vergleichbar.  Ich selbst habe Lexware benutzt, hier wurde "storniert", d.h. 
es wurde zur Fehlbuchung einfach ein Gegeneintrag erzeugt. (Buchung 
umgedreht). In anderen Programmen wird gelöscht, aber ein Logbucheintrag dazu 
aufgezeichnet. (nannte sich bei mms z.B. "Softstorno". Lexware stellte auch 
eine Schnittstelle für FA-Prüfungen zur Verfügung, ob das Vorschrift war, 
weiß ich allerdings nicht.

Für eine einfache EÜR sind die Ansprüche sicher geringer. Auch der Umfang der 
Buchhaltung spielte eine Rolle. Der "Nebenbei-Selbständige" mit 20 Buchungen 
im Monat ist nicht mit einem mittelständigen Betrieb zu vergleichen.

Dein FA sagt Dir sicher, was erlaubt ist und was nicht. Ruf einfach mal an. 
Sich da im Vorfeld zu kümmern ist einfacher, als eine Buchführung verworfen 
zu bekommen und geschätzt zu werden.

Nach einigen Jahren Erfahrung mit "All in One Buchhaltung" würde ich heute 
eher zu getrennten Programmen greifen, also z.B. Rechnungsausgang würde ich 
nicht mehr in der eigentlichen Buchhaltung haben wollen.

Ich kenne mich mit Gnucash noch zu wenig aus, um sagen zu können, was da wie 
gebucht oder geloggt wird. Es ist mir bis jetzt nur aufgefallen, das ich 
Buchungen oder ganze Konten relativ einfach löschen kann. 

Mit freundlichen Grüßen
Roger Kluge