[gnucash-de] SEPA Einzelüberweisung '&' kann nicht im Empfänger stehen.

Frank H. Ellenberger frank.h.ellenberger at gmail.com
So Apr 6 16:37:29 EDT 2014


Hallo Ian,

Am 06.04.2014 18:42, schrieb Ian Laws:
> Guten Tag Alle,
> 
> GnuCash 2.6.1 
> Am Samstag wollte ich einer SEPA überweisung tätigen zu H&M.
> Aber jedesmal habe ich eine Fehlermmmeldung bekommen, die ich nicht
> verstanden habe.
> 
> Antwort erhalten
> HBCI: 9050 - Die Nachricht enthält Fehler. (TRE) (M)
> HBCI: 9380 - Der Auftrag wurde abgelehnt. (TRE) (S)
> HBCI: 9010 - Der SEPA-Auftrag enthält syntaktische Fehler. (TRP) (S)
> 
> Ich habe Gnucash neu kompiliert mit 2.6.3 und habe es nochmal versucht
> zu überweisen. Nichts wieder dieselbe Fehlermeldung.
> 
> Ändere Überweisungen hingegen klappten auf Anhieb.
> 
> Dann habe ich das & vom Empfänger:
> "H & M, Hennes & Mauritz" ausgetauscht zu "H und M, Hennes und Mauritz".
> 
> Und damit hat es funktioniert.
> 
> mit freundlichen Grüß
> 
> Ian

tja, was den Zeichensatz angeht, möchte die SWIFT-weite Kreditwirtschaft
zwar irgendwie in die Gegenwart/Zukunft (UTF-8), schafft aber
letztendlich nicht den Sprung aus der Computer-Steinzeit (SWIFT-LATIN).
Fehlt nur noch die Wiedereinführung der römischen Zahlen. ;-)

Viel Vergnügen
Frank

P.S.: Siehe z.B.
http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/uploads/media/DK-SEPA_FAQ_Stand_11-2013_final.pdf

2.4 ...

Gemäß EPC Implementation Guidelines ist der UTF-8-Zeichensatz für SEPA-
Zahlungen grundsätzlich zulässig, jedoch sind Banken und Kunden nicht
verpflichtet, den vollen Zeichensatz zu unterstützen. Mindestanforderung
ist der aus den SWIFT MT-Nachrichten bekannte Zeichensatz, der nationale
Sonderzeichen nicht berücksichtigt. Vor
diesem Hintergrund wurde in Kap. 2.1 der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens eine
Beschränkung auf diesen Zeichensatz vorgenommen (Umlaute und weitere aus
dem DTA-Format bekannte Sonderzeichen sind damit ausgeschlossen).
:
Das Kreditinstitut ist berechtigt, bei Verwendung von Zeichen außerhalb
dieses Zeichenvorrats die unzulässigen Zeichen zu ersetzen oder
gegebenenfalls auch den gesamten Auftrag zurückzuweisen. Sollte das
Institut Zeichen ersetzen, so wird empfohlen, hier ebenfalls die vom EPC
bereitgestellten Best Practices als Konvertierungsregel heranzuziehen.




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