[gnucash-de] Einnahmen-Ausgabenrechnung

Florian Kaiser mailinglists at florian-kaiser.net
Mo Jan 13 04:38:58 EST 2014


Hallo Franz,

danke für Deine Ausführungen.

> Leider nein. Auch wenn ein Selbständiger oder Kleingewerbetreibender 
> nicht alle Buchführungsvorschriften, wie sie im AktG, KStG, HGB und EStG 
> aufgeführt sind, anwenden muss, so muss er dennoch die für ihn geltenden 
> Vorschriften der AO, des EStG, des UStG und ggf. des GewStG  und der 
> darauf beruhenden Durchführungsverordnungen und Richtlinien befolgen. 
> Denn mit seiner Buchführung muss ggf. lückenlos und chronologisch die 
> Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufzeichnungen der für das FA zu 
> übermittelnden Daten nachgewiesen werden können.

Nun, das ist klar. Klar ist aber auch, dass es realitätsfern ist,
bei > 50 Rechnungen im Monat, ein paar Gutschriften und dergleichen etc.
ohne Forderungs- und Verbindlichkeitskonten zu arbeiten.

> ==> Das ist leider FALSCH, denn dadurch entziehst du jedes Jahr die zum 
> Abschlussstichtag bestehenden offenen Forderungen endgültig der 
> Besteuerung zur USt und ESt sowie ggf. zur GewSt.

Da liegt wohl ein Missverständnis vor bzw. ich habe mich da wohl viel zu
undeutlich ausgedrückt. Im Endeffekt meinte ich doch genau das, was in
der von dir zitierten Datev-Meldung ausgesagt wird. Natürlich korrigiert
man immer mit Anfangs/Endbestand um periodenfremde Zahlungen, sowohl
Forderungen als auch Verbindlichkeiten. Das heißt z.B., dass eine
Zahlung aus Januar 2013 für eine Rechnung aus 2012 nicht in die EÜR für
2012 sondern dann in die für 2013 einfliest. Aufpassen muss man hier
wohl eher bei den Verbindlichkeiten und klar trennen zwischen
Verbindlichkeiten aus Anschaffungen, die im selben Jahr vollständig
abgeschrieben werden und Anschaffungen, die über das Anlageverzeichnis
laufen. Soweit man alles sauber dokumentiert bleibt die
Nachvollziehbarkeit auch erhalten.

Dass es unter Umständen kompliziert ist und Schwierigkeiten machen kann,
bestreite ich nicht. Aber wenn selbst die Datev (nun wirklich kein Laie
auf dem Gebiet) das ja scheinbar für ok befindet, habe ich nach wie vor
Schwierigkeiten, das größere Problem bei dieser Praxis zu sehen. 


Viele Grüße
Florian 





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