[gnucash-de] Gnucash als Vereinsbuchhaltung

Christoph Franzen christoph at alte-pflasterei.de
Mi Okt 26 11:00:02 EDT 2022


Am Wed, 26 Oct 2022 09:28:07 GMT schrieb maszy at freenet.de:
Hallo Martin,

zunächst mal: mußt Du unbedingt Nur-HTML-Nachrichten schreiben?
Das wird hier so häßlich zitiert und nein, ich repariere das jetzt
nicht:

> Als "Schatzmeister" zweier
> Verein e würde ich allerdings nicht auf den Gedanken kommen,
> GnuCash für die Vereinsbuchführung zu nutzen. Technisch
> dürften sich zwar al le Geschäftsvorfälle zutreffend
> abbilden lassen.

Richtig.

> Das Programm erf üllt aber nach meinem
> Kenntnisstand nicht die Standards der GoBD -   G rundsätze zur
> ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von
> Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form
> sow ie zum Datenzugriff (GoBD)
> (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/
> DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-28-G
> oBD.html" id="isPasted" rel="noopener noreferrer" target="_blank) . D
> as kann (muss aber nicht!) im Falle einer Prüfung durch die
> Finanzverw altung zu Problemen führen. Insofern würde ich
> dem Verein empfehl en, auf eine für die Vereinsgröße
> angemessene anerkannte L& ouml;sung zu setzen.

Mit Verlaub, das halte ich für Quatsch; auch in Gnucash kann man die
Funktion einschalten, daß nach X Tagen Buchungen schreibgeschützt sind,
wie die Kauf-Programme das auch machen. Technisch gesehen sind die aber
auch ALLE manipulierbar.

Finanzbeamte sind indes auch selten technisch versierter als der
Normalmensch, so daß Beschwerden in der Praxis kaum zu erwarten sind.
Die dürften das Programm gar nicht kennen und wenn sie mal reinschauen
wollen, muß die Altbuchungs-Sperrfunktion halt eingeschaltet sein.

Zwar ist die hier standardmäßig benutzte XML-Datei etwas einfacher zu
manipulieren als eine Datenbank, alle „kleinen“ Programme benutzen aber
eine Standardlösung, in deren Datenbank kommt man problemlos rein und
kann die mit SQL-Befehlen beliebig überschreiben, muß man halt nur ein
wenig Ahnung haben und das konsistent machen.

Oder die Laien-Methode:
1) Rechner vom Internet abklemmen,
damit der seine Uhr nicht automatisch nachstellen kann.
2) Neu starten, im BIOS die Uhr auf eine Zeit so kurz nach der Buchung
umstellen, daß die noch ohne formelles Storno korrigiert werden kann.
3) Nach Belieben rumpfuschen.
4) Neu starten, Uhr zurückstellen, fertig.

Beispiel: „WISO Mein Büro“ (eigentlich von Buhl) hat mein
Bruder wie tausende andere Handwerker und kleine Unternehmer
auch, das verwendet eine Firebird-Datenbank, die habe ich mal
repariert, genauso hätte ich sie beliebig manipulieren können; und die
Zeitumstellungsmethode dürfte da auch gehen, nicht persönlich getestet,
weil ich ja keine Altbuchungen ändern, sondern die durch zerstörte
Relationen verschwundenen Rechnungen wieder sichtbar machen wollte.

Zumindest ICH hätte keine Probleme, dem Finanzamt klarzumachen,
daß es im Falle einer Ablehnung von Gnucash auf dem Holzweg wäre.

Was das BMF da schreibt, ist graue Theorie und de facto unerfüllbar,
würde man es denn ernst nehmen: mag sein, daß es Programme gibt, die vor
dem phantasielosen, fortbildungsresistenten einfachen Buchhalter
„manipulationssicher“ sind, aber nicht vor mir.

Viele Grüße, Christoph

-- 
Christoph Franzen
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