<html>
<head>
<meta http-equiv="Content-Type" content="text/html; charset=UTF-8">
</head>
<body>
<p>Guten Abend Christoph,</p>
<p>(mit Anrede ist es doch gleich viel netter 😉)</p>
<p>Vielen Dank für den Hinweise zum Mail-Format - so oft habe ich
mich hier im Verteiler noch nicht zu Wort gemeldet, so dass mir
die Problemstellung mit den Zitaten nicht bekannt war. Ich halte
mich aber für lernfähig ...</p>
<p>In meiner Antwort auf Martins Frage kann ich auch nach
nochmaligem Lesen keinen sachlichen Fehler erkennen. Ich habe
nirgends behauptet, dass andere Buchhaltungssysteme nicht
manipulierbar seien. Der Aufwand für solche Eingriffe ist - auch
wenn ich deine Schilderungen richtig verstehe - unterschiedlich
hoch und bei GnuCash eben geringer als bei anderen Programmen.
Nach meinen Erfahrungen wird die Finanzverwaltung eher nicht
praktisch prüfen, ob Buchungen veränderbar sind oder nicht (also
ob die Überschreibschutz-Funktion aktiviert ist oder nicht). Viel
wahrscheinlicher dürfte doch sein, dass lediglich nach dem
entsprechenden Zertifikat gefragt oder in Listen nachgeschlagen
wird, ob die jeweilige Buchhaltungssoftware in der vorliegenden
Version entsprechend zertifiziert worden ist oder nicht. Mit
meiner Mail wollte ich Martin als angehenden Kassenwart seines
Vereins lediglich auf diese Problematik aufmerksam machen. Wenn Du
dem für dich zuständigen Finanzamt klar machen kannst, dass
GnuCash den - (von mir aus) grauer Theorie entspringenden -
Ansprüchen der GoBD gerecht wird, ist das schön und gut. Ob das
aber auf jedes Finanzamt übertragbar ist, kann bezweifelt werden.
Man ist da doch sehr auf den guten Willen der jeweils zuständigen
Person(en) angewiesen. Letztlich muss Martin oder der
Vereinsvorstand selbst entscheiden, ob er bzw. der Verein sich für
GnuCash oder ein anderes Buchhaltungsprogramm entscheidet.</p>
<p>Viele Grüße<br>
Albrecht<br>
</p>
<div class="moz-cite-prefix">Am 26.10.2022 um 17:00 schrieb
Christoph Franzen:<br>
</div>
<blockquote type="cite"
cite="mid:20221026170002.6c1e9cdd.christoph@alte-pflasterei.de">
<pre class="moz-quote-pre" wrap="">Am Wed, 26 Oct 2022 09:28:07 GMT schrieb <a class="moz-txt-link-abbreviated" href="mailto:maszy@freenet.de">maszy@freenet.de</a>:
Hallo Martin,
zunächst mal: mußt Du unbedingt Nur-HTML-Nachrichten schreiben?
Das wird hier so häßlich zitiert und nein, ich repariere das jetzt
nicht:
</pre>
<blockquote type="cite">
<pre class="moz-quote-pre" wrap="">Als "Schatzmeister" zweier
Verein e würde ich allerdings nicht auf den Gedanken kommen,
GnuCash für die Vereinsbuchführung zu nutzen. Technisch
dürften sich zwar al le Geschäftsvorfälle zutreffend
abbilden lassen.
</pre>
</blockquote>
<pre class="moz-quote-pre" wrap="">
Richtig.
</pre>
<blockquote type="cite">
<pre class="moz-quote-pre" wrap="">Das Programm erf üllt aber nach meinem
Kenntnisstand nicht die Standards der GoBD - G rundsätze zur
ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von
Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form
sow ie zum Datenzugriff (GoBD)
(<a class="moz-txt-link-freetext" href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/">https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/</a>
DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-28-G
oBD.html" id="isPasted" rel="noopener noreferrer" target="_blank) . D
as kann (muss aber nicht!) im Falle einer Prüfung durch die
Finanzverw altung zu Problemen führen. Insofern würde ich
dem Verein empfehl en, auf eine für die Vereinsgröße
angemessene anerkannte L& ouml;sung zu setzen.
</pre>
</blockquote>
<pre class="moz-quote-pre" wrap="">
Mit Verlaub, das halte ich für Quatsch; auch in Gnucash kann man die
Funktion einschalten, daß nach X Tagen Buchungen schreibgeschützt sind,
wie die Kauf-Programme das auch machen. Technisch gesehen sind die aber
auch ALLE manipulierbar.
Finanzbeamte sind indes auch selten technisch versierter als der
Normalmensch, so daß Beschwerden in der Praxis kaum zu erwarten sind.
Die dürften das Programm gar nicht kennen und wenn sie mal reinschauen
wollen, muß die Altbuchungs-Sperrfunktion halt eingeschaltet sein.
Zwar ist die hier standardmäßig benutzte XML-Datei etwas einfacher zu
manipulieren als eine Datenbank, alle „kleinen“ Programme benutzen aber
eine Standardlösung, in deren Datenbank kommt man problemlos rein und
kann die mit SQL-Befehlen beliebig überschreiben, muß man halt nur ein
wenig Ahnung haben und das konsistent machen.
Oder die Laien-Methode:
1) Rechner vom Internet abklemmen,
damit der seine Uhr nicht automatisch nachstellen kann.
2) Neu starten, im BIOS die Uhr auf eine Zeit so kurz nach der Buchung
umstellen, daß die noch ohne formelles Storno korrigiert werden kann.
3) Nach Belieben rumpfuschen.
4) Neu starten, Uhr zurückstellen, fertig.
Beispiel: „WISO Mein Büro“ (eigentlich von Buhl) hat mein
Bruder wie tausende andere Handwerker und kleine Unternehmer
auch, das verwendet eine Firebird-Datenbank, die habe ich mal
repariert, genauso hätte ich sie beliebig manipulieren können; und die
Zeitumstellungsmethode dürfte da auch gehen, nicht persönlich getestet,
weil ich ja keine Altbuchungen ändern, sondern die durch zerstörte
Relationen verschwundenen Rechnungen wieder sichtbar machen wollte.
Zumindest ICH hätte keine Probleme, dem Finanzamt klarzumachen,
daß es im Falle einer Ablehnung von Gnucash auf dem Holzweg wäre.
Was das BMF da schreibt, ist graue Theorie und de facto unerfüllbar,
würde man es denn ernst nehmen: mag sein, daß es Programme gibt, die vor
dem phantasielosen, fortbildungsresistenten einfachen Buchhalter
„manipulationssicher“ sind, aber nicht vor mir.
Viele Grüße, Christoph
</pre>
<br>
<fieldset class="moz-mime-attachment-header"></fieldset>
<pre class="moz-quote-pre" wrap="">_______________________________________________
gnucash-de mailing list
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="mailto:gnucash-de@gnucash.org">gnucash-de@gnucash.org</a>
<a class="moz-txt-link-freetext" href="https://lists.gnucash.org/mailman/listinfo/gnucash-de">https://lists.gnucash.org/mailman/listinfo/gnucash-de</a>
</pre>
</blockquote>
</body>
</html>