[gnucash-de] Offizielle Nutzung GnuCash

Herbert Thoma herbert.thoma at iis.fraunhofer.de
Fr Jan 18 10:52:04 EST 2008


H. Steffen schrieb:
> Na, hört sich ganz so an,
> als wenn ich schnellstmöglich 'ne propr. Lösung beschaffen sollte,
> meine Sekretärin, die ich jetzt ein Jahr mit GnuCash terrorisiert habe,
> wird sich freuen ....... (die wird das hier natürlich auch lesen .. *grins*)
>
> Bleibt noch die Frage,
> ob ne britische Limited, welche zumindest nach britischem Recht bilanziert,
> eventuell doch da freier ist.

Keine Ahnung. Ich persönlich würde mich wahrscheinlich trauen, GnuCash
als Selbständiger, wo man nur Einnahmenüberschussrechnung machen muß,
zu verwenden. Für eine deutsche GmbH würde ich es nicht einsetzen.
Welche Regeln für britische Ltd gelten weiß ich nicht.

> Die Jahressteuererklärung hier in Deutschland wurde bisher immer auf Papier eingereicht,
> und ist immer gut durchgerutscht ......

Müssen Unternehmen inzwischen nicht grundsätzlich elektronisch erklären?
Oder gilt das nur für die Umsatzsteuervoranmeldung?

Gruß,
 Herbert.

> Gruß,
> H.Steffen
> 
> 
> Am Freitag, 18. Januar 2008 15:59 schrieb Herbert Thoma:
>> H. Steffen schrieb:
>>> Nochmal ich hallo,
>>>
>>> 1.) hat jemand ne Idee, wen man dazu verbindlich fragen kann ?
>>>    (Das natürlich Steuerberater etc.. kein Interesse an GnuCash haben,
>>>     schon weil der Datenaustausch mit ihren Systemnen nicht klappt,
>>>     ist logisch)
>> Das Finanzamt Deines Vertrauens? Aber eine wirklich verbindliche Antwort
>> bekommst Du nur, wenn Dein Finanzamt Deine Buchführung ablehnt, Du dagegen
>> klagst und nach vielen Jahren eine höchstrichterliche Entscheidung ergeht ...
>>
>> Ich weiß, daß das eine unbefriedigende Antwort ist, aber bei rechtlichen
>> Fragen gilt schon immer: 2 Anwälte. 3 Meinungen.
>>
>> Die Frage ob GnuCash den deutschen Grundsätzen ordnungsgemäßer
>> Buchführung entspricht kommt immer mal wieder auf der Liste auf, aber
>> eine verbindliche Antwort kam meines Wissens nicht. Die Tendenz ist:
>> ehr nicht. Das Argument dagegen ist eigentlich immer, daß das GUI
>> das Löschen/nachträgliche Editieren von Buchungen erlaubt.
>>
>>> 2.) Falls das wirklich nicht möglich ist, und GnuCash nur für das Taschengeld,
>>>     welches ich meiner Frau und Kindern austeile .... ;-), geignet ist,
>>>     wozu dann die endlosen Möglichkeiten mit Kundendaten, Rechnungen, Kontenrahmen ?
>> Die Business Funktionen wurden von amerikanischen Entwicklern geschrieben,
>> da ist die Rechtslage anders. Die deutschen Standardkontenrahmen wurden
>> von Freiwilligen beigesteuert. Ich weiß aber nicht, wer die wofür benutzt.
>>
>> Gruß,
>>  Herbert.
>>
>> Disclaimer: Ich verwende GnuCash nicht geschäftlich sondern nur für mein
>> Taschengeld.
>>
>>> Gruß,
>>> Holger
>>>  
>>>
>>> Am Freitag, 18. Januar 2008 12:58 schrieb Mathias Wührmann:
>>>> Hallo Holger,
>>>>
>>>> H. Steffen schrieb:
>>>>  > Hat jemand schon Erfahrung mit den deutschen Finanzbehörden
>>>>  > bezüglich der Nutzung von GnuCash für eine GmbH bzw. limited
>>>>  > (ist in Bezug auf die deutsche Buchführung das gleiche)
>>>>  > gemacht ?
>>>>
>>>> nein, aber mir schwant böses.
>>>>
>>>> Denn: GnuCash bietet die Möglichkeit, Buchungen zu löschen und ich 
>>>> konnte bisher noch nirgendwo erkennen, dass diese Löschung irgendwo 
>>>> "mitgeloggt" wird, also nachvollziehbar bleibt.
>>>>
>>>> Wenn die Buchungen tatsächlich einfach gelöscht werden, sehe ich im 
>>>> Falle einer Prüfung durch das Finanzamt schwarz, denn es darf nur 
>>>> storniert werden und nicht gelöscht. Und wenn doch gelöscht wird, muß 
>>>> dies im Nachhinein wenigstens nachvollziehbar bleiben, die Löschung also 
>>>> erkennbar sein.
>>>>
>>>> Grüße,
>>>>
>>>> Mathias Wührmann
> 

-- 
Herbert Thoma
Head of Video Group
Multimedia Realtime Systems Department
Fraunhofer IIS
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