[gnucash-de] Kontenplan PRIVAT

Franz Stoll franz.stoll at online.de
Fr Mär 11 21:54:02 EST 2011


Hallo Martin,

jetzt muss ich mir aber endlich einmal die Zeit nehmen, um Deine Mail zu 
beantworten.

> Nur zur Klaerung: Bei mir handelt es sich um einen rein privaten 
> -nicht geschaeftlichen oder gemischten-  Kontenplan.

Danke für die Klarstellung!
Dies ergibt etwas andere Aspekte, nachdem ich bisher angenommen habe, 
das Du nach §§ 140, 141 AO zur Buchführung verpflichtet bist. Daher auch 
meine ausführlichen Klarstellungen zu den Rückstellungen.

In einer privaten Buchführung kann natürlich prinzipiell jeder buchen 
wie er will, sofern er/es nicht gegen buchungstechnische Regeln 
verstößt. Daher gebe ich nachstehend nur Hinweise zur korrekten 
"buchhalterischen" Abbildung von Buchungen.

Aber vielleicht könnten wir uns darauf einigen, dass es sich bei Deinem 
Kontenplan um einen Kontenplan
"Privat mit Vermögensverwaltung" handelt oder ggf. eine aus Deiner Sicht 
treffendere Bezeichnung.

> Dann sind wir uns ja einig. Notbehelf=workaround . Trotzdem finde ich 
> es schwierig, ein LOGISCHE Struktur in Einklang zu bringen mit einer 
> ALPHABETISCHEN Gliederung. Vielleicht gibt es irgendwann in GC mal 
> eine andere / 'richtige' Loesung dafuer.

Da kann ich Dir voll zustimmen, da ich auch bei der Gliederung in meinem 
anderen Kontenrahmen einige Verrenkungen bei der Formulierung der 
Hauptkonten machen musste. Eine "richtige" Lösung wäre nur dann gegeben, 
wenn esmöglich wäre, wie bei einigen professionellen 
Buchhaltungsprogrammen, die Gegenkonten sowohl über eine Kontonummer als 
auch über die (sprechende) Kontenbezeichnung bzw. eine entsprechende 
Abkürzung auszuwählen. Dies ist aber leider bei GC nicht vorgesehen, 
obwohl die Voraussetzungen, zwei getrennte Felder für die Kontonummer 
und die Kontobezeichnung, durchaus vorhanden sind.
Evtl. eine Anregung für die Entwickler!?

> Aber auch als Privater habe ich - dem Wesen nach - Rueckstellungen. 
> Wenn ich sehen will, was ich letztes Jahr verdient habe, dann muss ich 
> doch auch beruecksichtigen, was ich noch an Steuern zahlen muss. 
> Vorschlaege, wie dies alternativ dargestellt werden sollte? Ich zahle 
> meine Steuern immer mit einem Jahr Versatz. Rueckstellungen fand ich 
> eigentlich ziemlich passend.

Deine Überlegung ist selbstverständlich im Ansatz auch völlig richtig!
Und diese Buchung wäre bei einer bilanzierenden Firma, mit z. B. 
Rückstellungen für Gewährleistungen, mit der Buchung
Gewährleistungsaufwand   AN   Rückstellungen für Gewährleistungen
völlig richtig, da es sich hierbei um ABSETZBARE Aufwendungen handelt, 
die bereits den Gewinn und damit das Eigenkapital des alten Jahres 
mindern dürfen.
In Deinem Fall müssen aber nur die zukünftigen NICHT absetzbaren 
Aufwendungen im alten Jahr erfasst werden, denn die Umwandlung in 
"private" Verbindlichkeiten (sofern man diese vor der Zahlung überhaupt 
erst als Fremdkapital erfassen möchte) tritt definitiv erst dann ein, 
wenn der Steuerbescheid bei Dir eintrifft und der baldige Abgang dieses 
Teils des Eigenkapitals (EK) vorhersehbar ist. Bei Buchung als 
Rückstellung wäre ein unrichtiges EK und eine falsche Verbindlichkeit 
gegeben. Langer Rede kurzer Sinn, Du hast das gleiche Konstrukt bereits 
im nachfolgenden Fall verwendet.
Richte also ein weiteres Unterkonto zum Eigenkapital "Rücklage für 
Steuern" ein!
Kleiner aber feiner Unterschied:
Rückstellungen = Verbindlichkeiten für ungewisse Aufwendungen -> 
Rücklagen = getrennt gebuchtes EK für bestimmte Zwecke.
Theoretisch könnte man jetzt einfach buchen: ESt + KiSt + SolZ   an 
Rücklagen für Steuern
Leider hat die Sache aber einen kleinen Haken: Die KiSt als 
"unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgabe" kann erst im Jahr der 
definitiven Zahlung als solche geltend gemacht werden. Daher wird es 
etwas komplizierter. Zusätzlich benötigte Konten:
1. Aufwendungen : ggf. weiteres Unterkonto : "Einstellung in die 
Rücklage fürSteuern"
2. Erträge      : ggf. weiteres Unterkonto : "Entnahme aus der Rücklage 
fürSteuern"
Buchung im alten Jahr = "Einstellung in die Rücklage fürSteuern"   an   
"Rücklage für Steuern"
Buchung  bei  Zahlung = "Rücklage für Steuern"   an   "Entnahme aus der 
Rücklage fürSteuern"
Buchung der Steuerzahlung selbst: -> so wie bisher!

ACHTUNG mitlesende EÜR-Anwender: So kann man es natürlich auch in einer 
EÜR gestalten. Zu BEACHTEN ist jedoch, dass diese beiden Konten im 
Bereich der Aufwendungen für "Privatentnahmen" bzw. Erträge aus 
"Privateinlagen" angesiedelt werden MÜSSEN und KEINESFALLS in die EÜR 
einfließen dürfen! Am besten wird es hier sein, die entsprechenden 
Beträge gleich als Privatentnahmen bzw. Privateinlagen zu buchen.

>>> e) Neubewertungsruecklagen
>>> Dies ist ein Unterkonto des Eigenkapitals und dient dem Zweck, die 
>>> nicht realisierten Gewinne (Differenz zwischen Buchwert und 
>>> Marktwert bei Wertpapieren oder Immobilien) abzubilden.
>>
>> Nur bei eine bilanzierende Buchführung oder ggf. für außerbilanzielle 
>> Hinzu-/Abrechnungen verwendbar, und nicht für eine Privatbuchführung 
>> geeignet!

I'm so sorry!
Da muss ich mich korrigieren und gestehen, dass ich mich wohl durch 
meine ausführlichen Erläuterungen zu den Rückstellungen völlig ablenken 
lassen habe, und nicht realisiert hatte, worum genau es Dir hier geht, 
und wie PROFESSIONELL Du diese Sache eigentlich handhabst, zumal ein 
solches Konto in einer geschäftlichen Buchführung nur als Ausnahme nach 
dem BilMoG möglich gewesen wäre. Aber in einer privaten Buchführung hat 
man natürlich mehr Raum und ist nicht bzw. nur eingeschränkt an 
Vorschriften gebunden. Du erstellst quasi eine Privat-Bilanz. Das ist 
wesentlich mehr, als ein durchschnittlicher EÜR-Anwender veranstalten 
wird, denn die meisten werden sich wohl damit zufrieden geben, zu 
ermitteln, was sie im betreffenden Jahr eingenommen und ausgegeben 
haben. Allerdings ist der Spielraum für EÜR-Anwender auch sehr 
eingeschränkt, da jede Abgrenzungsbuchung mit Ausnahme der "Regelmäßig 
wiederkehrenden Zahlungen" (§ 11 EStG) gegen das Prinzip, wonach nur 
eingehende und ausgehende Zahlungen gebucht werden dürfen, verstoßen würde.

> Wieder aehnliche Frage wie oben: Wenn ich im Immobilien im Wert von 
> 120 habe, die Buchwerte (auf Basis Anschaffung-AfA) aber 100 betragen, 
> dann weiss ich ja nie, wieviel ich wirklich besitze. Dennoch moechte 
> ich Transparenz ueber unrealisierte Gewinne (aus Vorsichtsgruenden), 
> daher buche ich einmal jaehrlich Neubewertungsruecklagen.

Wie erwähnt kannst Du das selbstverständlich so lassen und ähnliche 
Konten wie oben stehend aufgeführt verwenden.
Von Bedeutung ist lediglich, dass dieses Konto auf keinen Fall mit einer 
Einkunftsart in Verbindung stehen darf.

> Nur um nicht ins falsche Licht zu kommen (Liebes FA, falls Du hier 
> mitliest, ich schummele nicht!). Der Hintergrund ist mein Wohnsitz im 
> Ausland, d.h. beschraenkte Steuerpflicht. Da gibt es Viele und es 
> scheint, es werden immer mehr ... ganz so gross ist die Ausnahme nicht.

Ahaaa!
So machen Deine Angaben natürlich auch Sinn. Da hatte ich doch gleich 
das Gefühl, dass ich irgendetwas übersehen hatte.
D. h., es handelt sich hier um in Deutschland nicht steuerbare Einnahmen.

Das Konto "Steuerfreie Zinserträge" habe ich jetzt in meinem KR in 
"Nicht steuerbare Zinserträge" mit der Bemerkung "Bei beschränkter 
Steuerpflicht !" umbenannt, da es sonst wohl immer wieder zu 
Missverständnissen und aus der Sicht eines "normalen" Anwenders zu 
Diskussionen um des Kaisers Bart führen würde.

>> Da Dein Kontenplan einige interessante Aspekte enthält, und 
>> anscheinend für die Verwaltung von Wertpapieren, Kapitalanlagen, 
>> Grundbesitz und Vermögen geeignet ist, und diesen daher vielleicht 
>> einige GC-User gut gebrauchen könnten, solltest Du uns diese Datei 
>> einmal zum Testen zur Verfügung stellen.

> Das mache ich bestimmt, ggf. erstmal bilateral, bin aber kurz vor 
> meinem Jahresurlaub und davor klappt es sicher nicht mehr.

Das können wir so machen. Ich muss aber darauf hinweisen, dass ich die 
nächsten Wochen für GC-Zwecke, wenn überhaupt, nur peripher Zeit zur 
Verfügung haben werde.


-- 
Grüße vom Hochrhein
Franz


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