[gnucash-de] Freiberufler, umsatzsteuerfrei nach §19 UsrG
Claudia Neumann
dr.claudia.neumann at gmx.de
So Sep 18 13:49:01 EDT 2011
Hallo Allerseits,
Am Sonntag September 18 2011 schrieb Frank H. Ellenberger:
> Am Donnerstag, 15. September 2011 um 19:09:24 schrieb Wilfried Käufler:
> > 1. Gehörst Du zu den Heilberufen? Wenn ja, dann USt=0, VSt= normal mit
> > Erstattung.
Also Heilberufe. Da bin ich nun wirklich sattelfest:
Umsatzsteuer nein, Vorsteuer nein.
Lediglich Gutachten können umsatzsteuerpflichtig werden, wenn der Betrag die
Kleinunternehmerregelung überschreitet (ca.18.000 Euro/Jahr), was man als Arzt
tunlichst vermeidet. Gutachteneinnahmen müssen daher möglichst über ein eigenes
Buchungskonto laufen, um notfalls beim Finanzamt nachweisen zu können, dass der
Betrag nicht überschritten wird.
Viele Grüße
(Dr. med.) Claudia Neumann
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