[gnucash-de] Freiberufler, umsatzsteuerfrei nach §19 UsrG

Claudia Neumann dr.claudia.neumann at gmx.de
So Sep 18 13:49:01 EDT 2011


Hallo Allerseits,
Am Sonntag September 18 2011 schrieb Frank H. Ellenberger:
> Am Donnerstag, 15. September 2011 um 19:09:24 schrieb Wilfried Käufler:
> > 1. Gehörst Du zu den Heilberufen? Wenn ja, dann USt=0, VSt= normal mit
> > Erstattung.

Also Heilberufe. Da bin ich nun wirklich sattelfest:
Umsatzsteuer nein, Vorsteuer nein.

Lediglich Gutachten können umsatzsteuerpflichtig werden, wenn der Betrag die 
Kleinunternehmerregelung überschreitet (ca.18.000 Euro/Jahr), was man als Arzt 
tunlichst vermeidet. Gutachteneinnahmen müssen daher möglichst über ein eigenes 
Buchungskonto laufen, um notfalls beim Finanzamt nachweisen zu können, dass der 
Betrag nicht überschritten wird.

Viele Grüße

(Dr. med.) Claudia Neumann



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