[gnucash-de] SEPA Einzelüberweisung '&' kann nicht im Empfänger stehen.
Heinz Repp
heinz.repp at freenet.de
So Apr 6 18:42:46 EDT 2014
Hallo,
nur eine kleine sachliche Korrektur.
Am 06.04.2014 22:37, schrieb Frank H. Ellenberger:
> Gemäß EPC Implementation Guidelines ist der UTF-8-Zeichensatz für SEPA-
> Zahlungen grundsätzlich zulässig, jedoch sind Banken und Kunden nicht
> verpflichtet, den vollen Zeichensatz zu unterstützen.
Stimmt so nicht ganz, denn in der letzten Fassung der Anlage 3 der
Schnittstellenspezifikation für die Datenfernübertragung zwischen Kunde
und Kreditinstitut gemäß DFÜ-Abkommen „Spezifikation der Datenformate“
Version 2.7 vom 25.3.2013 gültig ab 4. November 2013 Final Version heißt
es wörtlich in Absatz 2.1 "Festlegungen zu allen Datenformaten" unter
"Zeichensatz", nachdem der von dir erwähnte
> aus den SWIFT MT-Nachrichten bekannte Zeichensatz, der nationale
> Sonderzeichen nicht berücksichtigt,
aufgeführt wurde, weiter wörtlich:
> Für die im bisherigen inländischen Zahlungsverkehr zusätzlich zugelassenen Zeichen
> (DTAUS-Zeichensatz, siehe Kapitel 1) gilt folgende Regelung:
> 1. DIE KREDITINSTITUTE VERPFLICHTEN SICH ZU DEREN ANNAHME. !!!
> 2. Diese können ggf. gemäß den Regeln der folgenden Tabelle konvertiert werden:
> Zu unterstützende Zeichen Umsetzung gemäß EPC Best Alternativ auch
> Zeichen Practices zulässig
> Umlaute (Groß- und Ä, Ö, Ü, ä, ö, ü Falls nicht darstellbar, AE, OE, UE,
> Kleinschreibung) dann Umsetzung in ae, oe, ue
> A, O, U, a, o, u
> „scharfes s“ ß s ss
> Kaufmännisches „und“ "&" Falls nicht darstellbar, Keine Alternative
> dann Umsetzung in "+"
> Stern "*" Falls nicht darstellbar, Keine Alternative
> dann Umsetzung in "." (Punkt)
> Dollarzeichen "$" Falls nicht darstellbar, Keine Alternative
> dann Umsetzung in "." (Punkt)
> Prozentzeichen "%" Falls nicht darstellbar, Keine Alternative
> dann Umsetzung in "." (Punkt)
> Das Kreditinstitut ist berechtigt, bei Verwendung von Zeichen außerhalb dieses Zeichenvor-
> rats die unzulässigen Zeichen zu ersetzen oder gegebenenfalls auch die gesamte Datei zu-
> rückzuweisen. Sollte das Institut Zeichen ersetzen, so wird empfohlen, hier ebenfalls die
> vom EPC bereitgestellten Best Practices als Konvertierungsregel heranzuziehen.
(Hervorhebung durch mich) Der letzte, auch von dir zitierte Absatz
bezieht sich nunmehr eindeutig auf den erweiterten Zeichensatz
einschließlich der Umlaute und des Kaufmanns-und, das "ebenfalls" im
letzten Satz auf die Angaben in der dritten Spalte der Tabelle. Diese
Zeichensatzerweiterung ist neu in der Version 2.7, und deshalb noch
nicht bei allen Kreditinstituten umgesetzt, wie der Threadstarter ja
berichtet hat, obwohl sie dazu explizit verpflichtet sind.
Gruß
Heinz
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