[gnucash-de] WIP-Projekt: Modul "Hausverwaltung"

Christoph Franzen christoph at alte-pflasterei.de
So Jul 3 15:27:00 EDT 2022


Hallo Ralf,

hierzu:

Am Fri, 01 Jul 2022 18:28:06 +0200 schrieb Ralf Zerres
<ralf.zerres at mail.de>:
> * Die Definition eines Kontenplans 
>   der die Buchung von "umlagefähigen" und 
>   "nicht-umlagefähigen" Beträgen sicherstellt 

… habe ich heute nochmal das Internet konsultiert;
den in Gnucash integrierten Wohnungswirtschafts-Kontenrahmen habe ich
2018 zuletzt überarbeitet, damals waren keine neueren Dokumente als die
Version von 2012 im Netz frei verfügbar, heute habe ich auf die
Schnelle auch nichts dergleichen gefunden, aber folgenden Artikel
(von 2017, Vorsicht, interessengeleitet):

https://www.bakertilly.de/news/detail/neuerungen-im-kontenrahmen-der-wohnungswirtschaft.html

Dieser legt nahe, daß es schonmal eine gute Idee ist, Dein Projekt auf
DIESEN Kontenrahmen (und keinen anderen, Ausnahme seit 2021 siehe unten)
zu stützen, ohne das Projekt zwingend davon abhängig zu machen.

Zudem steht dort, daß es 2017 eine Überarbeitung zumindest der
Kommentare gegeben hat; die in Gnucash vorhandene Version ist meiner
Einschätzung nach dennoch in einem gut brauchbaren Zustand und
inhaltlich nicht allzu veraltet. Solange Du nicht
bilanzierungspflichtig bist, sind die im Artikel beschriebenen Pflichten
ziemlich irrelevant.

Die DATEV (Steuerberater-Genossenschaft zur Datenverarbeitung, genaue
Beschreibung siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/DATEV ) hatte
bis neulich KEINE „Branchenlösung“ für Wohnungsunternehmen, aber 2020
„nachgebessert“. Wie schon für andere Branchen haben sie dazu ihre
Standardkontenrahmen „SKR03“ und „SKR04“ speziell „aufgebohrt“.

Siehe hier:
https://apps.datev.de/help-center/documents/0907812
SKR03-Abwandlung:
https://www.datev.de/dnlexom/api/content/v01/entity/st16742528011.pdf
SKR04-Abwandlung:
https://www.datev.de/dnlexom/api/content/v01/entity/st16742526347.pdf

Diese beiden könntest Du also nunmehr alternativ einsetzen.

Der SKR03 ist in Gnucash noch gar nicht enthalten, der SKR04 ist meines
Erachtens stark überarbeitungsbedürftig (ich weiß nicht, ob sich
kürzlich wer dessen angenommen hat).

Wenn die DATEV schlau war, dann gibt es zwischen den
branchenspezifischen Abwandlungen der SKR keine „inkompatiblen“
Überschneidungen (das heißt zum Beispiel Kontonummern, die im
Apotheker-SKR03 eine komplett andere Bedeutung haben, als im
Wohnungsunternehmens-SKR03).

In dem Fall könnte man den vorhandenen SKR04 mit und mit zu einer
„Vollversion“ ausbauen, was meines Erachtens der richtige Weg für ein
Programm wie Gnucash wäre, wollte man die DATEV-Version einsetzen.

Steuerberater sind mit den DATEV-SKR meist vertrauter, was
dafürsprechen würde, aber der Aufwand wäre groß, als Anhaltspunkt: den
SKR49 (für Vereine), der zuvor in ähnlichem Zustand wie der SKR04 war,
auf den Stand von 2018 zu bringen, hat mich >60 Arbeitsstunden
gekostet.

Beim Überfliegen der neuen SKR04-Version kam mir aber vieles aus
meiner Arbeit am Wohnungswirtschaftskontenrahmen sehr bekannt vor, das
heißt, rein inhaltlich tun die sich nichts.

Demnach ist meine Empfehlung weiterhin, bei der Programmierung nicht
fest auf Kontonummern oder irgendwelche Bezeichnungen zu gehen, sondern
sich insoweit von Kontenrahmen unabhängig zu machen und bei der Wahl
für Dich selber dann den zu wählen, der LANGFRISTIG Arbeitsersparnis
bringt, den im DATEV-Fall aber dann vollständig und nicht „abgespeckt“
in Gnucash zu bringen.

Viele Grüße, Christoph
-------------- nächster Teil --------------
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