[gnucash-de] Zensur-Anfragen zum Mailinglisten-Archiv?!?
Christian Stimming
stimming at tuhh.de
Mon Mai 30 17:07:46 EDT 2005
Hallo Leute,
versteh einer die deutschen Internetnutzer. Nun sind schon zwei Mal diesen
Monat bei mir Anfragen von Leuten eingetroffen, die verlangten, daß ein
Eintrag im Mailinglisten-Archiv bitte geändert werden möge und insbesondere
eine Namensnennung dort gelöscht werden möge. Eine Zeitung würde sowas Zensur
nennen.
Zuerst bat am 19.05.2005 eine Frau B. der Oberfinanzdirektion M., ihre
Namensnennung "unverzüglich zu löschen":
> Sehr geehrter Herr Stimming,
>
> ich bitte Sie, folgenden Forumsbeitrag und die damit in Verbindung stehenden
> Threads mit Zitierung meines Namens und den meines Kollegens unverzüglich
> zu löschen.
>
> http://lists.gnucash.org/pipermail/gnucash-de/2004-November/002134.html
> [gnucash-de] Gesetz zur Umsatsteuervoranmeldung das Aus f?cash?
> Daniel Draes g-kar at gmx.de
> Mon Nov 15 16:52:12 EST 2004
>
> und
>
> http://lists.gnucash.org/pipermail/gnucash-de/2004-November/002133.html
> Re: [gnucash-de] Gesetz zur Umsatsteuervoranmeldung das Aus f?cash?
> Andreas Fromm Andreas.Fromm at physik.uni-erlangen.de
> Mon Nov 15 04:09:24 EST 2004
>
> Mit freundlichen Grüßen
> B.
Und dann kommt heute (30.05.2005) noch eine beinahe gleichlautende Anfrage von
einem Herrn G. der Firma St*rfin*nz auf H., der seine "Daten entfernt" haben
möchte:
> Sehr geehrter Herr Stimming,
>
> bitte entfernen Sie meine Daten aus Ihrem Beitrag vom 15 Dezember unter
> nachfolgenden Link:
>
> http://lists.gnucash.org/pipermail/gnucash-de/2004-December/002295.html
>
> Vielen Dank!
>
> Mit freundlichen Grüßen aus H.
> S. G.
Das ist aber das Internet, und da gelten auch Gesetze. Wenn wir mal die
deutsche Gesetzeslage annehmen und das Gnucash-Projekt als Diensteanbieter
der Mailingliste im Sinne des Teledienstgesetzes (TDG) sehen, dann muß der
Diensteanbieter bei "offensichtlich rechtswidrigen Inhalten" (§11 TDG)
einschreiten. Rechtswidrig wäre z.B. eine Beleidigung -- also mal ein großes
Dankeschön an alle Schreiber hier, daß sowas bei uns gar keinen Platz hat!
Die Namensnennung dagegen ist im Internet genauso wenig rechtswidrig wie in
einer Zeitung. Wo bitteschön gäbe es also eine Rechtsgrundlage, daß wir unser
Archiv nach den Wünschen von irgendjemandem im Nachhinein anpassen sollten?!?
Deshalb sind bisher beide Anfragen von mir freundlich, aber entschieden
abschlägig beantwortet worden.
Da frage ich mich schon, wie die Oberfinanzdirektion M. auf so etwas kommt.
Oder das Softwarehaus aus H., wobei man sich echt auf der Zunge zergehen
lassen muß, daß der Herr G. bemängelt, daß ich ausgerechnet seine Werbung (!)
zitiert (!) habe. Und warum kritisiert die Oberfinanzdirektion ausgerechnet
diese Postings und nicht ein paar weitere, wo Frau B. auch erwähnt ist?!?
Komische Sache. Willkommen im Netz und in der Welt der Suchmaschinen, würde
ich sagen.
Gruß
Christian
PS: Volltext-Story auf http://www.cstimming.de/
index.php?option=com_content&task=view&id=30&Itemid=41&lang=de_DE
PPS: Auf dem Linuxtag in Karlsruhe, 24.5., mach ich am Freitag um 17 Uhr einen
Vortrag zu Gnucash. Wer weiß, ob dieser Vorfall nicht auch dort erwähnt
wird... Und Freitag abends beim Social Event stoße ich gerne mit jedem Leser
auf unsere Mailingliste an :-)