[gnucash-de] Zensur-Anfragen zum Mailinglisten-Archiv?!?

Christian Stimming stimming at tuhh.de
Mon Mai 30 17:07:46 EDT 2005


Hallo Leute,

versteh einer die deutschen Internetnutzer. Nun sind schon zwei Mal diesen 
Monat bei mir Anfragen von Leuten eingetroffen, die verlangten, daß ein 
Eintrag im Mailinglisten-Archiv bitte geändert werden möge und insbesondere 
eine Namensnennung dort gelöscht werden möge. Eine Zeitung würde sowas Zensur 
nennen.

Zuerst bat am 19.05.2005 eine Frau B. der Oberfinanzdirektion M., ihre 
Namensnennung "unverzüglich zu löschen":

> Sehr geehrter Herr Stimming,
>
> ich bitte Sie, folgenden Forumsbeitrag und die damit in Verbindung stehenden 
> Threads mit Zitierung meines Namens und den meines Kollegens unverzüglich
> zu löschen.
> 
> http://lists.gnucash.org/pipermail/gnucash-de/2004-November/002134.html
> [gnucash-de] Gesetz zur Umsatsteuervoranmeldung das Aus f?cash?
> Daniel Draes g-kar at gmx.de
> Mon Nov 15 16:52:12 EST 2004
> 
> und
> 
> http://lists.gnucash.org/pipermail/gnucash-de/2004-November/002133.html
> Re: [gnucash-de] Gesetz zur Umsatsteuervoranmeldung das Aus f?cash?
> Andreas Fromm Andreas.Fromm at physik.uni-erlangen.de
> Mon Nov 15 04:09:24 EST 2004
> 
> Mit freundlichen Grüßen
> B.

Und dann kommt heute (30.05.2005) noch eine beinahe gleichlautende Anfrage von 
einem Herrn G. der Firma St*rfin*nz auf H., der seine "Daten entfernt" haben 
möchte:

> Sehr geehrter Herr Stimming,
> 
> bitte entfernen Sie meine Daten aus Ihrem Beitrag vom 15 Dezember unter 
> nachfolgenden Link:
> 
> http://lists.gnucash.org/pipermail/gnucash-de/2004-December/002295.html
> 
> Vielen Dank!
> 
> Mit freundlichen Grüßen aus H.
> S. G.

Das ist aber das Internet, und da gelten auch Gesetze. Wenn wir mal die 
deutsche Gesetzeslage annehmen und das Gnucash-Projekt als Diensteanbieter 
der Mailingliste im Sinne des Teledienstgesetzes (TDG) sehen, dann muß der 
Diensteanbieter bei "offensichtlich rechtswidrigen Inhalten" (§11 TDG) 
einschreiten. Rechtswidrig wäre z.B. eine Beleidigung -- also mal ein großes 
Dankeschön an alle Schreiber hier, daß sowas bei uns gar keinen Platz hat!

Die Namensnennung dagegen ist im Internet genauso wenig rechtswidrig wie in 
einer Zeitung. Wo bitteschön gäbe es also eine Rechtsgrundlage, daß wir unser 
Archiv nach den Wünschen von irgendjemandem im Nachhinein anpassen sollten?!? 
Deshalb sind bisher beide Anfragen von mir freundlich, aber entschieden 
abschlägig beantwortet worden. 

Da frage ich mich schon, wie die Oberfinanzdirektion M. auf so etwas kommt. 
Oder das Softwarehaus aus H., wobei man sich echt auf der Zunge zergehen 
lassen muß, daß der Herr G. bemängelt, daß ich ausgerechnet seine Werbung (!) 
zitiert (!) habe. Und warum kritisiert die Oberfinanzdirektion ausgerechnet 
diese Postings und nicht ein paar weitere, wo Frau B. auch erwähnt ist?!? 
Komische Sache. Willkommen im Netz und in der Welt der Suchmaschinen, würde 
ich sagen. 

Gruß

Christian

PS: Volltext-Story auf http://www.cstimming.de/
index.php?option=com_content&task=view&id=30&Itemid=41&lang=de_DE

PPS: Auf dem Linuxtag in Karlsruhe, 24.5., mach ich am Freitag um 17 Uhr einen 
Vortrag zu Gnucash. Wer weiß, ob dieser Vorfall nicht auch dort erwähnt 
wird... Und Freitag abends beim Social Event stoße ich gerne mit jedem Leser 
auf unsere Mailingliste an :-)