[gnucash-de] Offizielle Nutzung GnuCash
Mathias Wührmann
mathias.wuehrmann at web.de
Fr Jan 18 09:39:59 EST 2008
Hallo Holger,
H. Steffen schrieb:
> naja, ich denke mal, grundsätzlich bekommt man
> wohl auch die kommerziellen Lösungen editiert,
> andererseits macht eine Editierung ja in
> Anbetracht von Umsatzsteuervoranmeldungen etc. recht wenig Sinn.
natürlich kann man das logischerweise evtl. durch ein direktes Editieren
der Datendateien auch bei kommerziellen Lösungen erreichen.
Die Finanzbehörden interessieren sich aber nicht unbedingt für Logik,
sondern sie wollen einfach nur sehen, dass eine Software sich nach den
Grundsätzen ordungsgemäßer Buchführung verhält.
Eine Löschfunktion ist ist also nur erlaubt, wenn der Vorgang von der
Software dokumentiert wird. Besser noch ist es, besonders bei
*abgeschlossenen* Buchungen, wenn löschen gar nicht möglich ist, sondern
höchstens storniert werden kann (weil das "ordentlicher" ist).
Grüße,
Mathias Wührmann
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