[gnucash-de] GnuCash

Mechtilde ooo at mechtilde.de
Sa Nov 29 04:10:25 EST 2014


Hallo Frank,
hallo Erwin,
Am 28.11.2014 um 12:02 schrieb Frank H. Ellenberger:
> Hallo Erwin,
> 
> nochmal: schreib bitte an die Liste mailto:gnucash-de at gnucash.org
> Dort gibt es offenbar Leute, die zu dem Thema mehr wissen als ich.
> 
> Am 26.11.2014 um 10:40 schrieb Fritzsche-Gruenau at t-online.de:
>> Hallo Frank,
>>
>> vielen Dank für die Hinweise. Nur kurz zu dem Begriff
>> "Umsatzsteuerverprobung". Fast alle FIBU Programme haben eine
>> Umsatzsteuerverprobung integriert. Bei deren Aufruf gleicht das
>> Programm die angesprochenen Umsatz- sowie Mehrwertsteuerkonten ab.
>> Mittels deren Ergebnis erkennt man, ob man z.B. einen Buchungsfehler
>> bei einer steuerpflichtigen Buchung verursacht hat. Die Finanzämter
>> lassen sich gern diese Umsatzsteuerverprobung vorlegen. So ist es mir
>> dieses Jahr auch passiert.
> 
> Wie sieht das denn konkret aus? Gibt es da eine Verordnung, welche den
> Vorgang beschreibt?

Zunächst ein Disclaimer:

Dies ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die folgenden Hinweise
erfolgen alleine aufgrund der Erfahrung aus der Praxis.

Mir ist dazu keine Verordnung im Sinne der Finanzbehörden bekannt.
> 
> Mir fällt im Moment nur ein, daß man einen Bericht erstellt, welcher für
> einen gegebenen Zeitraum je Steuersatz die Saldi von Umsatz- und
> Steuerkonto, sowie die theoretische Steuer (Umsatz x Steuersatz)
> nebeneinanderstellt, analog das ganze für Vorsteuern.

Genau so habe ich das für mich erstellt. Dieses Vorgehen meine ich auch,
wenn ich in einer vorherigen Mail davon gesprochen habe, dass dies
bereits bei der Konfiguration der Umsatzsteuerkonten und deren Buchung
beachten muss.

> Wenn dann die tatsächliche von der theoretische Steuer um einen
> bestimmten Betrag für kumulierte Rundungsfehler abweicht  (gibt es da
> eine Formel für?), wird die Zeile optisch hervorgehoben.

Am Ende z.B eines Monats summiert man sowohl die zu besteuernden
Nettobeträge als auch die gebuchten Steuerbeträge. Daraus berechnet man
die Steuerzahllast als

Summe der Nettobeträge mal Steuersatz gleich Steuerzahllast.

Diese Steuerzahllast darf geringfügig von der Summe der gebuchten
Steuerbeträge abweichen. Bei einer größeren Abweichung liegt ein
Buchungsfehler vor.

Dann muss ein Abgleich der Buchungen auf den jeweiligen Sachkonten erfolgen.

Diese Verprobung kann nie durch ein Programm alleine durchgeführt
werden. Die Differenzen bedürfen einer Betrachtung durch den Steuerzahler.

Gruß

Mechtilde



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