[gnucash-de] Fwd: E-Rechnungen - neuer Änderungsbedarf um in D weiter GnuCash nutzen zu können
Gunter Kramp
it at kommune-niederkaufungen.de
Mi Apr 24 05:03:50 EDT 2024
Hallo zusammen,
leider dräut neue Bürokratie die von Buchhaltungsprogrammen künftig
erfüllt werden muss.
Ohne das zu implementieren kann GnuCash in Deutschland perspektisch
nicht mehr in Unternehmen eingesetzt werden.
Hat sich da schon jemand mit befasst ?
Herzliche Grüße
Gunter
Lieber Herr ...
jetzt wird es ernst mit den E-Rechnungen: Mit dem
Wachstumschancengesetz, das in der vergangenen Woche verabschiedet
wurde, werden sie ab 1.1.2025 im B2B-Bereich verpflichtend. Allerdings
gibt es einige Übergangs- und Ausnahmeregelungen. Worauf Sie sich jetzt
vorbereiten sollten, zeige ich Ihnen heute.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Gerhard Schneider, Chefredakteur Kleinunternehmer und Selbstständige aktuell
Jetzt steht es fest: E-Rechnungspflicht kommt ab 1.1.2025
Bereits beim Start der Ampelregierung war im Koalitionsvertrag
festgehalten, dass eine E-Rechnungspflicht eingeführt wird. Mit dem
jetzt verabschiedeten Wachstumschancengesetz steht der Ablauf nun fest.
Hier sind die wichtigsten Punkte für Ihre Planung:
*E-Rechnungspflicht nur im B2B-Bereich*
Zur Pflicht werden E-Rechnungen nur im Verkehr zwischen Unternehmen. Das
heißt:
* Wenn Sie eine Leistung für ein anderes Unternehmen erbringen, müssen
Sie innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung eine elektronische
Rechnung ausstellen.
* Ausgenommen von E-Rechnungspflicht sind Rechnungen, die Sie an
Privatkunden ausstellen (B2C). Hier können Sie also weiterhin eine
„sonstige Rechnung“ auf Papier oder als PDF ausstellen.
*Papier und PDF vor dem Aus*
Papier und PDF werden bei Rechnungen an Unternehmen nicht mehr erlaubt
sein, weil alle Rechnungen in einem vorgegebenen und einheitlichen
Datenformat erstellt werden müssen. Dabei handelt es sich um das
XML-Format nach der Norm CEN 16931, bei dem die Rechnungsdaten nach
einem festgelegten Schema gespeichert werden und so digital gelesen
sowie verarbeitet werden können. Solche Formate existieren in
Deutschlands bereits mit ZUGFeRD und XRechnung bei der elektronischen
Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber, die ab 1.000 €
vorgeschrieben ist.
*Am 1.1.2025 geht es los*
Stichtag für die E-Rechnungspflicht ist der 1.1.2025. Die Umstellung
soll am 1.1.2028 abgeschlossen sein. Das ist der Fahrplan für den Übergang:
* *bis 31.12.2026:* In den ersten beiden Übergangsjahren kann noch
eine sonstige Rechnung auf Papier oder elektronisch als PDF
ausgestellt werden. Für die Ausstellung einer PDF-Rechnung ist aber
das Einverständnis des Rechnungsempfängers nötig.
* *bis 31.12.2027:* In diesem Jahr dürfen wie in den beiden Vorjahr
noch sonstige Rechnungen (Papier und PDF) ausgestellt werden. Jetzt
gilt aber eine zusätzliche Voraussetzung: Der Rechnungssteller hat
einen Vorjahresumsatz von maximal 800.000 €. Größere Unternehmen
müssen also spätestens jetzt auf das neue E-Rechnungsformat umsteigen.
* *ab 1.1.2028:* Alle Rechnungen im B2B-Bereich müssen im neuen Format
elektronisch ausgestellt werden.
*Ab 1.1.2025: Sie müssen E-Rechnungen empfangen können*
Auch wenn Sie mit Ihrem Unternehmen die Übergangsregelungen nutzen und
Ihre Rechnungen vorerst noch auf Papier oder als PDF versenden, gilt: Ab
1.1.2025 müssen Sie in der Lage sein, die Rechnungen Ihrer Lieferanten
oder Geschäftspartner nach den neuen Vorgaben empfangen zu können.
*Ausnahme: Kleinbetragsrechnungen*
Kleinbetragsrechnungen bis zu 250 € brutto sind von der
E-Rechnungspflicht ausgenommen. Sie können also auch in den kommenden
Jahren noch die Papierform haben oder als PDF verschickt werden.
l
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