[gnucash-de] Fwd: E-Rechnungen - neuer Änderungsbedarf um in D weiter GnuCash nutzen zu können
Matthias Bitterlich
m.bitterlich at gryps-networks.de
Do Apr 25 06:54:13 EDT 2024
Diese Pflicht zu XRechnungen gibt es in Richtung öffentliche Verwaltung schon seit letztem Jahr. In einer Klarstellung (FAQ) vom zuständigen Ministerium in MV gibt es hier keine Bagatellgrenze und alles ist XML!MfG von der MüritzMatthias... von mobile gesendet ...
-------- Ursprüngliche Nachricht --------Von: Gunter Kramp <it at kommune-niederkaufungen.de> Datum: 25.04.24 07:06 (GMT+01:00) An: "gnucash.de" <gnucash-de at gnucash.org> Betreff: [gnucash-de] Fwd: E-Rechnungen - neuer Änderungsbedarf um in D weiter GnuCash nutzen zu können Hallo zusammen,leider dräut neue Bürokratie die von Buchhaltungsprogrammen künftig erfüllt werden muss.Ohne das zu implementieren kann GnuCash in Deutschland perspektisch nicht mehr in Unternehmen eingesetzt werden.Hat sich da schon jemand mit befasst ?Herzliche GrüßeGunterLieber Herr ...jetzt wird es ernst mit den E-Rechnungen: Mit dem Wachstumschancengesetz, das in der vergangenen Woche verabschiedet wurde, werden sie ab 1.1.2025 im B2B-Bereich verpflichtend. Allerdings gibt es einige Übergangs- und Ausnahmeregelungen. Worauf Sie sich jetzt vorbereiten sollten, zeige ich Ihnen heute.Mit freundlichen GrüßenIhrGerhard Schneider, Chefredakteur Kleinunternehmer und Selbstständige aktuell Jetzt steht es fest: E-Rechnungspflicht kommt ab 1.1.2025 Bereits beim Start der Ampelregierung war im Koalitionsvertrag festgehalten, dass eine E-Rechnungspflicht eingeführt wird. Mit dem jetzt verabschiedeten Wachstumschancengesetz steht der Ablauf nun fest. Hier sind die wichtigsten Punkte für Ihre Planung:*E-Rechnungspflicht nur im B2B-Bereich*Zur Pflicht werden E-Rechnungen nur im Verkehr zwischen Unternehmen. Das heißt: * Wenn Sie eine Leistung für ein anderes Unternehmen erbringen, müssen Sie innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung eine elektronische Rechnung ausstellen. * Ausgenommen von E-Rechnungspflicht sind Rechnungen, die Sie an Privatkunden ausstellen (B2C). Hier können Sie also weiterhin eine „sonstige Rechnung“ auf Papier oder als PDF ausstellen.*Papier und PDF vor dem Aus*Papier und PDF werden bei Rechnungen an Unternehmen nicht mehr erlaubt sein, weil alle Rechnungen in einem vorgegebenen und einheitlichen Datenformat erstellt werden müssen. Dabei handelt es sich um das XML-Format nach der Norm CEN 16931, bei dem die Rechnungsdaten nach einem festgelegten Schema gespeichert werden und so digital gelesen sowie verarbeitet werden können. Solche Formate existieren in Deutschlands bereits mit ZUGFeRD und XRechnung bei der elektronischen Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber, die ab 1.000 € vorgeschrieben ist.*Am 1.1.2025 geht es los*Stichtag für die E-Rechnungspflicht ist der 1.1.2025. Die Umstellung soll am 1.1.2028 abgeschlossen sein. Das ist der Fahrplan für den Übergang: * *bis 31.12.2026:* In den ersten beiden Übergangsjahren kann noch eine sonstige Rechnung auf Papier oder elektronisch als PDF ausgestellt werden. Für die Ausstellung einer PDF-Rechnung ist aber das Einverständnis des Rechnungsempfängers nötig. * *bis 31.12.2027:* In diesem Jahr dürfen wie in den beiden Vorjahr noch sonstige Rechnungen (Papier und PDF) ausgestellt werden. Jetzt gilt aber eine zusätzliche Voraussetzung: Der Rechnungssteller hat einen Vorjahresumsatz von maximal 800.000 €. Größere Unternehmen müssen also spätestens jetzt auf das neue E-Rechnungsformat umsteigen. * *ab 1.1.2028:* Alle Rechnungen im B2B-Bereich müssen im neuen Format elektronisch ausgestellt werden.*Ab 1.1.2025: Sie müssen E-Rechnungen empfangen können*Auch wenn Sie mit Ihrem Unternehmen die Übergangsregelungen nutzen und Ihre Rechnungen vorerst noch auf Papier oder als PDF versenden, gilt: Ab 1.1.2025 müssen Sie in der Lage sein, die Rechnungen Ihrer Lieferanten oder Geschäftspartner nach den neuen Vorgaben empfangen zu können.*Ausnahme: Kleinbetragsrechnungen*Kleinbetragsrechnungen bis zu 250 € brutto sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Sie können also auch in den kommenden Jahren noch die Papierform haben oder als PDF verschickt werden.l---Tagungshaus NiederkaufungenKirchweg 134260 KaufungenTel: 05605 - 800730Fax: 05605 - 800740www.tagungshaus-niederkaufungen.de <http://www.tagungshaus-niederkaufungen.de>Kasseler SparkasseKontonummer: 224002538Bankleitzahl: 52050353IBAN: DE64 5205 0353 0224 0025 38BIC: HELADEF1KASschau doch mal rein: www.gewaltfrei-niederkaufungen.de <http://www.gewaltfrei-niederkaufungen.de>_______________________________________________gnucash-de mailing listgnucash-de at gnucash.orghttps://lists.gnucash.org/mailman/listinfo/gnucash-de
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