[gnucash-de] Fwd: E-Rechnungen - neuer Änderungsbedarf um in D weiter GnuCash nutzen zu können
Frank H. Ellenberger
frank.h.ellenberger at gmail.com
Do Apr 25 12:49:49 EDT 2024
Hallo Gunther,
Bug-Report erstellen und die Norm auf Englisch anhängen. Meine Versuche
führten immer zu kostenpflichtigen oder toten Links beim Beuth/DIN-Verlag.
Ich vermute, daß der Thread
https://lists.gnucash.org/pipermail/gnucash-devel/2024-January/046876.html
auch damit zu tun hat. Da wolllte ich eigentlich auch was zu geschrieben
haben, aber der Tag hat halt nur 24h.
Grüße
Frank
Am 24.04.24 um 11:03 AM schrieb Gunter Kramp:
>
> Hallo zusammen,
>
> leider dräut neue Bürokratie die von Buchhaltungsprogrammen künftig
> erfüllt werden muss.
> Ohne das zu implementieren kann GnuCash in Deutschland perspektisch
> nicht mehr in Unternehmen eingesetzt werden.
>
> Hat sich da schon jemand mit befasst ?
>
> Herzliche Grüße
> Gunter
>
>
> Lieber Herr ...
>
> jetzt wird es ernst mit den E-Rechnungen: Mit dem
> Wachstumschancengesetz, das in der vergangenen Woche verabschiedet
> wurde, werden sie ab 1.1.2025 im B2B-Bereich verpflichtend. Allerdings
> gibt es einige Übergangs- und Ausnahmeregelungen. Worauf Sie sich jetzt
> vorbereiten sollten, zeige ich Ihnen heute.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Ihr
>
> Gerhard Schneider, Chefredakteur Kleinunternehmer und Selbstständige
> aktuell
>
>
> Jetzt steht es fest: E-Rechnungspflicht kommt ab 1.1.2025
>
>
>
> Bereits beim Start der Ampelregierung war im Koalitionsvertrag
> festgehalten, dass eine E-Rechnungspflicht eingeführt wird. Mit dem
> jetzt verabschiedeten Wachstumschancengesetz steht der Ablauf nun fest.
> Hier sind die wichtigsten Punkte für Ihre Planung:
>
> *E-Rechnungspflicht nur im B2B-Bereich*
>
> Zur Pflicht werden E-Rechnungen nur im Verkehr zwischen Unternehmen. Das
> heißt:
>
> * Wenn Sie eine Leistung für ein anderes Unternehmen erbringen, müssen
> Sie innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung eine elektronische
> Rechnung ausstellen.
> * Ausgenommen von E-Rechnungspflicht sind Rechnungen, die Sie an
> Privatkunden ausstellen (B2C). Hier können Sie also weiterhin eine
> „sonstige Rechnung“ auf Papier oder als PDF ausstellen.
>
> *Papier und PDF vor dem Aus*
>
> Papier und PDF werden bei Rechnungen an Unternehmen nicht mehr erlaubt
> sein, weil alle Rechnungen in einem vorgegebenen und einheitlichen
> Datenformat erstellt werden müssen. Dabei handelt es sich um das
> XML-Format nach der Norm CEN 16931, bei dem die Rechnungsdaten nach
> einem festgelegten Schema gespeichert werden und so digital gelesen
> sowie verarbeitet werden können. Solche Formate existieren in
> Deutschlands bereits mit ZUGFeRD und XRechnung bei der elektronischen
> Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber, die ab 1.000 €
> vorgeschrieben ist.
>
> *Am 1.1.2025 geht es los*
>
> Stichtag für die E-Rechnungspflicht ist der 1.1.2025. Die Umstellung
> soll am 1.1.2028 abgeschlossen sein. Das ist der Fahrplan für den Übergang:
>
> * *bis 31.12.2026:* In den ersten beiden Übergangsjahren kann noch
> eine sonstige Rechnung auf Papier oder elektronisch als PDF
> ausgestellt werden. Für die Ausstellung einer PDF-Rechnung ist aber
> das Einverständnis des Rechnungsempfängers nötig.
> * *bis 31.12.2027:* In diesem Jahr dürfen wie in den beiden Vorjahr
> noch sonstige Rechnungen (Papier und PDF) ausgestellt werden. Jetzt
> gilt aber eine zusätzliche Voraussetzung: Der Rechnungssteller hat
> einen Vorjahresumsatz von maximal 800.000 €. Größere Unternehmen
> müssen also spätestens jetzt auf das neue E-Rechnungsformat umsteigen.
> * *ab 1.1.2028:* Alle Rechnungen im B2B-Bereich müssen im neuen Format
> elektronisch ausgestellt werden.
>
> *Ab 1.1.2025: Sie müssen E-Rechnungen empfangen können*
>
> Auch wenn Sie mit Ihrem Unternehmen die Übergangsregelungen nutzen und
> Ihre Rechnungen vorerst noch auf Papier oder als PDF versenden, gilt: Ab
> 1.1.2025 müssen Sie in der Lage sein, die Rechnungen Ihrer Lieferanten
> oder Geschäftspartner nach den neuen Vorgaben empfangen zu können.
>
> *Ausnahme: Kleinbetragsrechnungen*
>
> Kleinbetragsrechnungen bis zu 250 € brutto sind von der
> E-Rechnungspflicht ausgenommen. Sie können also auch in den kommenden
> Jahren noch die Papierform haben oder als PDF verschickt werden.
>
> l
>
>
>
>
> ---
> Tagungshaus Niederkaufungen
> Kirchweg 1
> 34260 Kaufungen
> Tel: 05605 - 800730
> Fax: 05605 - 800740
>
> www.tagungshaus-niederkaufungen.de
> <http://www.tagungshaus-niederkaufungen.de>
>
> Kasseler Sparkasse
> Kontonummer: 224002538
> Bankleitzahl: 52050353
> IBAN: DE64 5205 0353 0224 0025 38
> BIC: HELADEF1KAS
>
> schau doch mal rein: www.gewaltfrei-niederkaufungen.de
> <http://www.gewaltfrei-niederkaufungen.de>
>
>
>
> _______________________________________________
> gnucash-de mailing list
> gnucash-de at gnucash.org
> https://lists.gnucash.org/mailman/listinfo/gnucash-de
Mehr Informationen über die Mailingliste gnucash-de