[gnucash-de] Fwd: E-Rechnungen - neuer Änderungsbedarf um in D weiter GnuCash nutzen zu können

Frank H. Ellenberger frank.h.ellenberger at gmail.com
Do Apr 25 12:49:49 EDT 2024


Hallo Gunther,

Bug-Report erstellen und die Norm auf Englisch anhängen. Meine Versuche 
führten immer zu kostenpflichtigen oder toten Links beim Beuth/DIN-Verlag.

Ich vermute, daß der Thread
https://lists.gnucash.org/pipermail/gnucash-devel/2024-January/046876.html
auch damit zu tun hat. Da wolllte ich eigentlich auch was zu geschrieben 
haben, aber der Tag hat halt nur 24h.

Grüße
Frank

Am 24.04.24 um 11:03 AM schrieb Gunter Kramp:
> 
> Hallo zusammen,
> 
> leider dräut neue Bürokratie die von Buchhaltungsprogrammen künftig 
> erfüllt werden muss.
> Ohne das zu implementieren kann GnuCash in Deutschland perspektisch 
> nicht mehr in Unternehmen eingesetzt werden.
> 
> Hat sich da schon jemand mit befasst ?
> 
> Herzliche Grüße
> Gunter
> 
> 
> Lieber Herr ...
> 
> jetzt wird es ernst mit den E-Rechnungen: Mit dem 
> Wachstumschancengesetz, das in der vergangenen Woche verabschiedet 
> wurde, werden sie ab 1.1.2025 im B2B-Bereich verpflichtend. Allerdings 
> gibt es einige Übergangs- und Ausnahmeregelungen. Worauf Sie sich jetzt 
> vorbereiten sollten, zeige ich Ihnen heute.
> 
> Mit freundlichen Grüßen
> 
> Ihr
> 
> Gerhard Schneider, Chefredakteur Kleinunternehmer und Selbstständige 
> aktuell
> 
> 
>    Jetzt steht es fest: E-Rechnungspflicht kommt ab 1.1.2025
> 
> 
> 
> Bereits beim Start der Ampelregierung war im Koalitionsvertrag 
> festgehalten, dass eine E-Rechnungspflicht eingeführt wird. Mit dem 
> jetzt verabschiedeten Wachstumschancengesetz steht der Ablauf nun fest. 
> Hier sind die wichtigsten Punkte für Ihre Planung:
> 
> *E-Rechnungspflicht nur im B2B-Bereich*
> 
> Zur Pflicht werden E-Rechnungen nur im Verkehr zwischen Unternehmen. Das 
> heißt:
> 
>    * Wenn Sie eine Leistung für ein anderes Unternehmen erbringen, müssen
>      Sie innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung eine elektronische
>      Rechnung ausstellen.
>    * Ausgenommen von E-Rechnungspflicht sind Rechnungen, die Sie an
>      Privatkunden ausstellen (B2C). Hier können Sie also weiterhin eine
>      „sonstige Rechnung“ auf Papier oder als PDF ausstellen.
> 
> *Papier und PDF vor dem Aus*
> 
> Papier und PDF werden bei Rechnungen an Unternehmen nicht mehr erlaubt 
> sein, weil alle Rechnungen in einem vorgegebenen und einheitlichen 
> Datenformat erstellt werden müssen. Dabei handelt es sich um das 
> XML-Format nach der Norm CEN 16931, bei dem die Rechnungsdaten nach 
> einem festgelegten Schema gespeichert werden und so digital gelesen 
> sowie verarbeitet werden können. Solche Formate existieren in 
> Deutschlands bereits mit ZUGFeRD und XRechnung bei der elektronischen 
> Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber, die ab 1.000 € 
> vorgeschrieben ist.
> 
> *Am 1.1.2025 geht es los*
> 
> Stichtag für die E-Rechnungspflicht ist der 1.1.2025. Die Umstellung 
> soll am 1.1.2028 abgeschlossen sein. Das ist der Fahrplan für den Übergang:
> 
>    * *bis 31.12.2026:* In den ersten beiden Übergangsjahren kann noch
>      eine sonstige Rechnung auf Papier oder elektronisch als PDF
>      ausgestellt werden. Für die Ausstellung einer PDF-Rechnung ist aber
>      das Einverständnis des Rechnungsempfängers nötig.
>    * *bis 31.12.2027:* In diesem Jahr dürfen wie in den beiden Vorjahr
>      noch sonstige Rechnungen (Papier und PDF) ausgestellt werden. Jetzt
>      gilt aber eine zusätzliche Voraussetzung: Der Rechnungssteller hat
>      einen Vorjahresumsatz von maximal 800.000 €. Größere Unternehmen
>      müssen also spätestens jetzt auf das neue E-Rechnungsformat umsteigen.
>    * *ab 1.1.2028:* Alle Rechnungen im B2B-Bereich müssen im neuen Format
>      elektronisch ausgestellt werden.
> 
> *Ab 1.1.2025: Sie müssen E-Rechnungen empfangen können*
> 
> Auch wenn Sie mit Ihrem Unternehmen die Übergangsregelungen nutzen und 
> Ihre Rechnungen vorerst noch auf Papier oder als PDF versenden, gilt: Ab 
> 1.1.2025 müssen Sie in der Lage sein, die Rechnungen Ihrer Lieferanten 
> oder Geschäftspartner nach den neuen Vorgaben empfangen zu können.
> 
> *Ausnahme: Kleinbetragsrechnungen*
> 
> Kleinbetragsrechnungen bis zu 250 € brutto sind von der 
> E-Rechnungspflicht ausgenommen. Sie können also auch in den kommenden 
> Jahren noch die Papierform haben oder als PDF verschickt werden.
> 
> l
> 
> 
> 
> 
> ---
> Tagungshaus Niederkaufungen
> Kirchweg 1
> 34260 Kaufungen
> Tel:  05605 - 800730
> Fax:  05605 - 800740
> 
> www.tagungshaus-niederkaufungen.de 
> <http://www.tagungshaus-niederkaufungen.de>
> 
> Kasseler Sparkasse
> Kontonummer:        224002538
> Bankleitzahl:       52050353
> IBAN: DE64 5205 0353 0224 0025 38
> BIC: HELADEF1KAS
> 
> schau doch mal rein: www.gewaltfrei-niederkaufungen.de 
> <http://www.gewaltfrei-niederkaufungen.de>
> 
> 
> 
> _______________________________________________
> gnucash-de mailing list
> gnucash-de at gnucash.org
> https://lists.gnucash.org/mailman/listinfo/gnucash-de


Mehr Informationen über die Mailingliste gnucash-de