[gnucash-de] E-Rechnungen - neuer Änderungsbedarf um RECHNUNGSMODUL weiter in D nutzen zu können

Gunter Kramp gunter at solidaritaet-gmbh.de
Sa Apr 27 05:08:23 EDT 2024


Hallo zusammen,

zum Glück scheint es nicht ganz so schlimm zu sein wie befürchtet:

Das freie, plattformübergreifend verfügbare Faktura Programm Fakturama 
unterstützt die E-Rechnungen bereits in vollem Umfang:

Zitat von https://www.fakturama.info/
> Alle Dokumente werden im Format PDF/A abgelegt. Das ZUGFeRD-Format als gemeinsames übergreifendes Format für elektronische Rechnungen, 
> das für den Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen, Behörden und Verbrauchern genutzt werden kann und den Austausch strukturierter 
> Daten zwischen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger ermöglicht, wird von FAKTURAMA unterstützt.

Daher wäre ein Workaround also die Rechnungen nicht mit GnuCash zu 
schreiben sondern mit Fakturama und dann die Buchhaltung in GnuCash zu 
haben.

Ein Weg den meines Wissens nach einige ohnehin gehen weil das 
Rechnungsmodul von GnuCash ja doch etwas Gewöhnungsbedürftig ist und die 
Anpassung der Rechnungen nicht so leicht fällt wie bei Fakturama welches 
das auf Libre Office Vorlagen basierend macht.

Trotzdem wäre es natürlich toll das Format zu unterstützen, es handelt 
sich wohl um ein PDF Format mit eingebetteten maschinenlesbaren XML Daten.

Infos gibt es hier
https://www.ferd-net.de/standards/was-ist-zugferd/was-ist-zugferd.html?acceptCookie=1

  > Als hybrides Datenformat integriert ZUGFeRD in einem PDF-Dokument 
(PDF/A-3) strukturierte Rechnungsdaten im XML-Format.
> Das heißt, der Rechnungsversand erfolgt grundsätzlich in Form eines PDF-Dokuments, welches die Sichtkomponente der Rechnung darstellt. 
> Gleichzeitig wird ein inhaltlich identisches Mehrstück derselben Rechnung (XML) innerhalb des PDF mitversandt, 
> so dass die elektronische Verarbeitung der Rechnung über die strukturierten Rechnungsdaten - nach Implementierung
> in das unternehmensspezifische Softwaresystem - problemlos möglich ist. 

LG Gunter

Am 25.04.24 um 18:49 schrieb Frank H. Ellenberger:
> Hallo Gunther,
> 
> Bug-Report erstellen und die Norm auf Englisch anhängen. Meine Versuche 
> führten immer zu kostenpflichtigen oder toten Links beim Beuth/DIN-Verlag.
> 
> Ich vermute, daß der Thread
> https://lists.gnucash.org/pipermail/gnucash-devel/2024-January/046876.html
> auch damit zu tun hat. Da wolllte ich eigentlich auch was zu geschrieben 
> haben, aber der Tag hat halt nur 24h.
> 
> Grüße
> Frank
> 
> Am 24.04.24 um 11:03 AM schrieb Gunter Kramp:
>>
>> Hallo zusammen,
>>
>> leider dräut neue Bürokratie die von Buchhaltungsprogrammen künftig 
>> erfüllt werden muss.
>> Ohne das zu implementieren kann GnuCash in Deutschland perspektisch 
>> nicht mehr in Unternehmen eingesetzt werden.
>>
>> Hat sich da schon jemand mit befasst ?
>>
>> Herzliche Grüße
>> Gunter
>>
>>
>> Lieber Herr ...
>>
>> jetzt wird es ernst mit den E-Rechnungen: Mit dem 
>> Wachstumschancengesetz, das in der vergangenen Woche verabschiedet 
>> wurde, werden sie ab 1.1.2025 im B2B-Bereich verpflichtend. Allerdings 
>> gibt es einige Übergangs- und Ausnahmeregelungen. Worauf Sie sich 
>> jetzt vorbereiten sollten, zeige ich Ihnen heute.
>>
>> Mit freundlichen Grüßen
>>
>> Ihr
>>
>> Gerhard Schneider, Chefredakteur Kleinunternehmer und Selbstständige 
>> aktuell
>>
>>
>>    Jetzt steht es fest: E-Rechnungspflicht kommt ab 1.1.2025
>>
>>
>>
>> Bereits beim Start der Ampelregierung war im Koalitionsvertrag 
>> festgehalten, dass eine E-Rechnungspflicht eingeführt wird. Mit dem 
>> jetzt verabschiedeten Wachstumschancengesetz steht der Ablauf nun 
>> fest. Hier sind die wichtigsten Punkte für Ihre Planung:
>>
>> *E-Rechnungspflicht nur im B2B-Bereich*
>>
>> Zur Pflicht werden E-Rechnungen nur im Verkehr zwischen Unternehmen. 
>> Das heißt:
>>
>>    * Wenn Sie eine Leistung für ein anderes Unternehmen erbringen, müssen
>>      Sie innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung eine elektronische
>>      Rechnung ausstellen.
>>    * Ausgenommen von E-Rechnungspflicht sind Rechnungen, die Sie an
>>      Privatkunden ausstellen (B2C). Hier können Sie also weiterhin eine
>>      „sonstige Rechnung“ auf Papier oder als PDF ausstellen.
>>
>> *Papier und PDF vor dem Aus*
>>
>> Papier und PDF werden bei Rechnungen an Unternehmen nicht mehr erlaubt 
>> sein, weil alle Rechnungen in einem vorgegebenen und einheitlichen 
>> Datenformat erstellt werden müssen. Dabei handelt es sich um das 
>> XML-Format nach der Norm CEN 16931, bei dem die Rechnungsdaten nach 
>> einem festgelegten Schema gespeichert werden und so digital gelesen 
>> sowie verarbeitet werden können. Solche Formate existieren in 
>> Deutschlands bereits mit ZUGFeRD und XRechnung bei der elektronischen 
>> Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber, die ab 1.000 € 
>> vorgeschrieben ist.
>>
>> *Am 1.1.2025 geht es los*
>>
>> Stichtag für die E-Rechnungspflicht ist der 1.1.2025. Die Umstellung 
>> soll am 1.1.2028 abgeschlossen sein. Das ist der Fahrplan für den 
>> Übergang:
>>
>>    * *bis 31.12.2026:* In den ersten beiden Übergangsjahren kann noch
>>      eine sonstige Rechnung auf Papier oder elektronisch als PDF
>>      ausgestellt werden. Für die Ausstellung einer PDF-Rechnung ist aber
>>      das Einverständnis des Rechnungsempfängers nötig.
>>    * *bis 31.12.2027:* In diesem Jahr dürfen wie in den beiden Vorjahr
>>      noch sonstige Rechnungen (Papier und PDF) ausgestellt werden. Jetzt
>>      gilt aber eine zusätzliche Voraussetzung: Der Rechnungssteller hat
>>      einen Vorjahresumsatz von maximal 800.000 €. Größere Unternehmen
>>      müssen also spätestens jetzt auf das neue E-Rechnungsformat 
>> umsteigen.
>>    * *ab 1.1.2028:* Alle Rechnungen im B2B-Bereich müssen im neuen Format
>>      elektronisch ausgestellt werden.
>>
>> *Ab 1.1.2025: Sie müssen E-Rechnungen empfangen können*
>>
>> Auch wenn Sie mit Ihrem Unternehmen die Übergangsregelungen nutzen und 
>> Ihre Rechnungen vorerst noch auf Papier oder als PDF versenden, gilt: 
>> Ab 1.1.2025 müssen Sie in der Lage sein, die Rechnungen Ihrer 
>> Lieferanten oder Geschäftspartner nach den neuen Vorgaben empfangen zu 
>> können.
>>
>> *Ausnahme: Kleinbetragsrechnungen*
>>
>> Kleinbetragsrechnungen bis zu 250 € brutto sind von der 
>> E-Rechnungspflicht ausgenommen. Sie können also auch in den kommenden 
>> Jahren noch die Papierform haben oder als PDF verschickt werden.
>>
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