[gnucash-de] Fwd: E-Rechnungen - neuer Änderungsbedarf um in D weiter GnuCash nutzen zu können

Gunter Kramp gunter at solidaritaet-gmbh.de
Sa Apr 27 06:09:25 EDT 2024


Hallo zusammen,

ich würde vermuten dass die Infos zu der EN Norm hier zu finden sind:

https://ec.europa.eu/digital-building-blocks/sites/display/DIGITAL/EN+16931+compliance

Blödsinnigerweise werden in Deutschland nach wie vor alle DIN Normen nur 
Kostenpflichtig vom Beuth Verlag veröffentlicht, eine Lizenz zum 
Gelddrucken die in Zeiten des Internets völlig absurd ist.

Leider sieht das auch in der EU nicht immer besser aus:
https://ec.europa.eu/digital-building-blocks/sites/display/DIGITAL/Obtaining+a+copy+of+the+European+standard+on+eInvoicing

Vollständige Infos zu dem Standard gibt es nur bezahlt.

Damit kann ich die leider auch nicht an einen Feature Request anhängen.
Es müsste sich jemand die Arbeit machen rauszufinden was es für Infos 
zur Implementierung braucht. Evtl. lohnt beim Fakturama Projekt nachzusehen.

Deren Code findet sich hier:
https://bitbucket.org/fakturamadev/fakturama-2/src/master/

Herzliche Grüße
Gunter

Am 25.04.24 um 18:49 schrieb Frank H. Ellenberger:
> Hallo Gunther,
> 
> Bug-Report erstellen und die Norm auf Englisch anhängen. Meine Versuche 
> führten immer zu kostenpflichtigen oder toten Links beim Beuth/DIN-Verlag.
> 
> Ich vermute, daß der Thread
> https://lists.gnucash.org/pipermail/gnucash-devel/2024-January/046876.html
> auch damit zu tun hat. Da wolllte ich eigentlich auch was zu geschrieben 
> haben, aber der Tag hat halt nur 24h.
> 
> Grüße
> Frank
> 
> Am 24.04.24 um 11:03 AM schrieb Gunter Kramp:
>>
>> Hallo zusammen,
>>
>> leider dräut neue Bürokratie die von Buchhaltungsprogrammen künftig 
>> erfüllt werden muss.
>> Ohne das zu implementieren kann GnuCash in Deutschland perspektisch 
>> nicht mehr in Unternehmen eingesetzt werden.
>>
>> Hat sich da schon jemand mit befasst ?
>>
>> Herzliche Grüße
>> Gunter
>>
>>
>> Lieber Herr ...
>>
>> jetzt wird es ernst mit den E-Rechnungen: Mit dem 
>> Wachstumschancengesetz, das in der vergangenen Woche verabschiedet 
>> wurde, werden sie ab 1.1.2025 im B2B-Bereich verpflichtend. Allerdings 
>> gibt es einige Übergangs- und Ausnahmeregelungen. Worauf Sie sich 
>> jetzt vorbereiten sollten, zeige ich Ihnen heute.
>>
>> Mit freundlichen Grüßen
>>
>> Ihr
>>
>> Gerhard Schneider, Chefredakteur Kleinunternehmer und Selbstständige 
>> aktuell
>>
>>
>>    Jetzt steht es fest: E-Rechnungspflicht kommt ab 1.1.2025
>>
>>
>>
>> Bereits beim Start der Ampelregierung war im Koalitionsvertrag 
>> festgehalten, dass eine E-Rechnungspflicht eingeführt wird. Mit dem 
>> jetzt verabschiedeten Wachstumschancengesetz steht der Ablauf nun 
>> fest. Hier sind die wichtigsten Punkte für Ihre Planung:
>>
>> *E-Rechnungspflicht nur im B2B-Bereich*
>>
>> Zur Pflicht werden E-Rechnungen nur im Verkehr zwischen Unternehmen. 
>> Das heißt:
>>
>>    * Wenn Sie eine Leistung für ein anderes Unternehmen erbringen, müssen
>>      Sie innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung eine elektronische
>>      Rechnung ausstellen.
>>    * Ausgenommen von E-Rechnungspflicht sind Rechnungen, die Sie an
>>      Privatkunden ausstellen (B2C). Hier können Sie also weiterhin eine
>>      „sonstige Rechnung“ auf Papier oder als PDF ausstellen.
>>
>> *Papier und PDF vor dem Aus*
>>
>> Papier und PDF werden bei Rechnungen an Unternehmen nicht mehr erlaubt 
>> sein, weil alle Rechnungen in einem vorgegebenen und einheitlichen 
>> Datenformat erstellt werden müssen. Dabei handelt es sich um das 
>> XML-Format nach der Norm CEN 16931, bei dem die Rechnungsdaten nach 
>> einem festgelegten Schema gespeichert werden und so digital gelesen 
>> sowie verarbeitet werden können. Solche Formate existieren in 
>> Deutschlands bereits mit ZUGFeRD und XRechnung bei der elektronischen 
>> Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber, die ab 1.000 € 
>> vorgeschrieben ist.
>>
>> *Am 1.1.2025 geht es los*
>>
>> Stichtag für die E-Rechnungspflicht ist der 1.1.2025. Die Umstellung 
>> soll am 1.1.2028 abgeschlossen sein. Das ist der Fahrplan für den 
>> Übergang:
>>
>>    * *bis 31.12.2026:* In den ersten beiden Übergangsjahren kann noch
>>      eine sonstige Rechnung auf Papier oder elektronisch als PDF
>>      ausgestellt werden. Für die Ausstellung einer PDF-Rechnung ist aber
>>      das Einverständnis des Rechnungsempfängers nötig.
>>    * *bis 31.12.2027:* In diesem Jahr dürfen wie in den beiden Vorjahr
>>      noch sonstige Rechnungen (Papier und PDF) ausgestellt werden. Jetzt
>>      gilt aber eine zusätzliche Voraussetzung: Der Rechnungssteller hat
>>      einen Vorjahresumsatz von maximal 800.000 €. Größere Unternehmen
>>      müssen also spätestens jetzt auf das neue E-Rechnungsformat 
>> umsteigen.
>>    * *ab 1.1.2028:* Alle Rechnungen im B2B-Bereich müssen im neuen Format
>>      elektronisch ausgestellt werden.
>>
>> *Ab 1.1.2025: Sie müssen E-Rechnungen empfangen können*
>>
>> Auch wenn Sie mit Ihrem Unternehmen die Übergangsregelungen nutzen und 
>> Ihre Rechnungen vorerst noch auf Papier oder als PDF versenden, gilt: 
>> Ab 1.1.2025 müssen Sie in der Lage sein, die Rechnungen Ihrer 
>> Lieferanten oder Geschäftspartner nach den neuen Vorgaben empfangen zu 
>> können.
>>
>> *Ausnahme: Kleinbetragsrechnungen*
>>
>> Kleinbetragsrechnungen bis zu 250 € brutto sind von der 
>> E-Rechnungspflicht ausgenommen. Sie können also auch in den kommenden 
>> Jahren noch die Papierform haben oder als PDF verschickt werden.
>>
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