[gnucash-de] Deutsche Kontenrahmen und Eigenkapital
Gunter Kramp
gunter at solidaritaet-gmbh.de
Fr Feb 27 04:30:23 EST 2026
Hallo zusammen,
mir ist aufgefalle, dass bei allen deutschen Kontenrahmenvorlagen die
ich bisher ausprobiert habe ein Fehler drin ist der die Benutzung
beträchtlich erschwert:
Die Eigenkapitalkonten sind dort, wie es auch von der DATEV vorgegeben
ist als Passivkonten einsortiert.
Möglicherweise weil sie einfach automatisch importiert wurden.
Das funktioniert dann aber in GnuCash nicht weil für das Programm
"Eigenkapital" eine dritte Kontoart der obersten Ebene ist.
Damit ist dann zum Beispiel nicht möglich Anfangsbestände oder die
Salden des Jahresabschlusses auf diese Konten zu buchen.
Daher finde ich die Kontenrahmenvorlagen sollten geändert werden.
Seht ihr das auch so ?
und
Wie könnte das passieren ?
Kann mir jemand erklären wie ich die überarbeiten und einreichen kann ?
Oder kann jemand anders das schneller umsetzen als es braucht mir das zu
erklären?
Ich wäre bereit SKR 49, SKR 03 und 04 entsprechend anzupassen.
Randbemerkung: SKR49 ist zwar veraltet, die DATEV will ihn durch SKR42
ersetzen.
SKR42 ist eine Variante von SKR4 und für GnuCash unbrauchbar weil er
Kostenstellen verwendet um die steuerlichen Bereiche eines Vereins bzw.
allgemeiner einer gemeinnützigen Organisation abzubilden.
Daher sollten wir SKR49 weiter anbieten, SKR42 macht wenn überhaupt nur
Sinn mit einer klaren Warnung versehen, dass er nicht nutzbar ist
solange GnuCash keine Kostenstellen kann.
Zum Glück ist die Einschätzung von einigen Vereinsexperten dass reale
Nutzung des SKR42 noch fraglich ist, da die zusätzliche Komplexität von
Kostenstellen für viele Institution zu viel wäre.
Zur Implementierung von Kostenstellen habe ich ja hier schon mal was
geschrieben.
SKR42 würde nicht nur Kostenstellen erzwingen sondern für realen Einsatz
auch, dass diese Kostenstellen als Tags organisiert wären, dass also
eine Buchung auch mehreren Kostenstellen zugeordnet sein können und es
dann eine frei definierte Auswertung nach Kostenstellen gibt. Denn
gemeinnützige Institutionen müssen nicht nur nach den steuerlichen
Bereichen sondern auch nach Projekten/Abteilungen Abrechnungen erzeugen.
Hier gilt denke ich: Wer die Komplexität von Kostenstellen sich gibt
braucht das auch.
Herzliche Grüße
Gunter
--
Dipl. Ing. Gunter Kramp
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Ich kann aufgrund meiner Praxiserfahrung meist sehr gezielt passende
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weder Rechtsanwalt noch Steuerberater und weise daher darauf hin, dass
gegebenenfalls eine Prüfung von Rechtsformkonstruktionen, Verträgen oder
Steuerfragen durch entsprechende Fachleute zu empfehlen ist.
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