De/SKR04
From GnuCash
Der Kontenrahmen SKR04 ist seit längerem Bestandteil von GnuCash - bei Spracheinstellung de_DE. Auf dieser Seite sollen in erster Linie Verbesserungen diskutiert werden. Zur Verwendung siehe z.B. De/Bedienung#Einnahme-Überschuss-Rechnung und De/EÜR#Kontenrahmen.
Contents
Rechtliches
F: Ist der SKR04 als Werk eigentlich urheberrechtlich geschützt?
A: KG, Entscheidung vom 13.02.1987 - 5 U 4910/84 LSK 1988, 440079 UrhG § 2 Urheberrecht; Buchhaltungsprogramme A/63/2
- Ein Kontenrahmen ist nicht urheberschutzfähig. Er erhält auch keine Schutzwürdigkeit dadurch, daß ein schutzwürdiges Buchhaltungsprogramm auf diesen abgestimmt ist.
- KG, Entscheidung vom 13.02.1987 - 5 U 4910/84 in:
- NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Heft 18, 3. Jahrgang vom 25.04.1988
- oder online beck-online.beck.de, NJW-RR 1988, 1126 (Anmeldung erforderlich)
- Ein paar Erläuterungen dazu finden sich auch in https://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/INHALTE/publikationen/027.pdf
Zuordnung UStVa
hanft.de zur Zuschlüsselung von DATEV zu UStVa
Schlüsselbedeutung (entnommen UStVa-Formular)
Bitte: Könnte jemand ergänzen, wo nur volle EUR und wo auch Cent anzugeben sind? --Fell 01:16, 18 August 2010 (UTC)
Income
K35 Umsätze, die anderen Steuersätzen unterliegen (Bemessungsgrundlage) K36 Umsätze, die anderen Steuersätzen unterliegen (Steuer) K41 Innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr. K42 Lieferungen des ersten Abnehmers (§25b Abs. 2 UStG) bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte$ K43 Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug K44 Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr K45 Im Inland nicht steuerbare Umsätze K48 Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug K49 Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens K51 Steuerpflichtige Umsätze, Steuersatz 16 v.H. K52 Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (Bemessungsgrundlage) K53 Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (Steuer) K60 Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach §13b Abs 2 UStG schuldet K64 Berichtigung des Vorsteuerabzugs K69 Steuerbeträge, die vom letzten Abnehmer eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts geschulde$ K73 Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände und Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Bemessun$ K74 Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände und Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Steuer)"$ K76 Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Land-/forstwirtschaftliche Betriebe, Bemessungsgrundlage) K77 Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet an Abnehmer mit USt-IdNr. (Land-/forstwirtschaftliche Betriebe) K80 Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Land-/forstwirtschaftliche Betriebe, Steuer) K81 Steuerpflichtige Umsätze, Steuersatz 19 v.H. K83 Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung K84 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers (Bemessungsgrundlage) K85 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers (Steuer) K86 Steuerpflichtige Umsätze, Steuersatz 7 v.H. K89 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19 v.H. K91 Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe nach §4b UStG K93 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 7 v.H. K94 Innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge von Lieferern ohne USt-IdNr. (Bemessungsgrundlage)$ K95 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zu anderen Steuersätzen (Bemessungsgrundlage) K96 Innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge von Lieferern ohne USt-IdNr. (Steuer) K97 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 16 v.H. K98 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zu anderen Steuersätzen (Steuer)
Expenses
bislang keine
asset
K59 Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmen$ K61 Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen K62 Entrichtete Einfuhrumsatzsteuer K63 Vorsteuerbeträge, die nach allgemeinen Durchschnittssätzen berechnet sind K66 Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern K67 Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des $13b Abs. 1 UStG
liability
K39 Anrechnung (Abzug) der festgesetzten Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung (in der Regel nur in UStVA für Monat Dezember) K65 Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsart/-form sowie Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen u.ä. wegen Steuersatznderung
Zuschlüsselung
Zeile Kenn DATEV Kontenbezeichnung
21 41 4125 Steuerfreie EG-Lieferungen (§4, 1b UStG) an Abnehmer mit UStID
22 44 4135 Steuerfr. EG-Lief.v.Neufahrzg. an Abnehmer ohne UStID
23 49
24 43 4150 Steuerfreie Umsätze §4 Nr. 2-7 UStG
25 48 4100 Steuerfreie Umsätze §4 Nr. 8 ff UStG (ohne VSt-Abzug)
27 51 4400 Umsatzerlöse 16% USt, Inland (bis 2006 unter SKR04 #4400)
27 81 4400 Umsatzerlöse 19% USt, Inland (ab 2007 unter SKR04 #4400)
28 86 4300 Umsatzerlöse 7% USt, Inland
29 35 Umsatzerlöse, Inland, die anderen Steuersätzen unterliegen (Bemessungsgrundlage)
36 Umsatzerlöse, Inland, die anderen Steuersätzen unterliegen (Steuer)
31 77 [Nur für Land-/Forstbetriebe nach § 24 UStG]
32 76 4180(?) Erlöse die mit den Durchschnittssätzen des § 24 UStG versteuert werden (Anm: Beschreibung prüfen, Abweichung auf Formular) - [Nur für Land-/Forstbetriebe nach § 24 UStG]
80
34 91
35 97 4315 Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG Lieferungen 16% USt (bis 2006 unter SKR04 #4315)
89 4315 Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG Lieferungen 19% USt (ab 2007 unter SKR04 #4315)
36 93 4310 Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG Lieferungen 7% USt
37 95
98
38 94
96
40 42 4130 Innergemeinschaftl. Dreiecksgeschäft, Lieferung des ersten Abnehmers (§25b Abs 2 UStG)
41 60 4337 Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG schuldet.
42 45 4338 Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze
48 52
53
49 73
74
50 84
85
52 65 3832 Nachsteuer
55 66 1400 Abziehbare Vorsteuern Inland
1401 Abziehbare Vorsteuern Inland 7%
1405 Abziehbare Vorsteuern Inland 16%
1406 Abziehbare Vorsteuern Inland 19%
56 61 1402 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb
1404 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19%
57 62 1433 Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer
58 67 1408 Abziehbare Vorsteuer nach §13b UStG (Anm.: sprechende Beschreibung in Kontokommentar aufnehmen, niemand weiß ad hoc, was in §13b steht)
59 63 1407 Vorsteuer nach allgemeinen Durchschnittssätzen
60 64 Berichtigung des Vorsteuerabzugs
61 59 1432 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb von Neufahrzeugen von Lieferanten ohne UStId
64 69
66 39 3810 Anrechnung (i.d.R. nur in der UStVA für Dezember) der Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung (Anm.: Ich glaube, 3810 ist hier falsch, sondern 3820 ist richtig)
offene Fragen
1403 ist nicht als steuerrelevant markiert 38XX Umsatzsteuerkonten fehlen vielfach bei der Zuschlüsselung 4120 ? 4315 ? 4339 Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze
- Vermutlich für z.B. folgenden Fall:
- Wenn man mit den Verkäufen seines deutschen ebay-Shops in die Niederlande eine bestimmte Umsatzschwelle überschreitet, muß man beim Belastingsdienst in Heerlen eine Steuernummer beantragen und diese dort versteuern statt hier.
4140 Steuerfreie Umsätze Offshore usw.
relevante bugs, was die steuerliche Zuordnung angeht
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