Die Steuerbehörden haben im Rahmen der GDPdU ja drei Zugriffsarten auf die Daten des Steuerpflichtigen. Z1 bis Z2 dürften ja gehen aber wie sieht es mit dem Export aus, bei dem dem Betriebsprüfer eine CD mit den Daten in die Hand gedrückt wird, die er dann mit seiner Software prüft? Hat jemand Erfahrung? Grüße Philip