[gnucash-de] Nebenkosten als Durchlaufender Posten

Pierre Keller pierre at kellerp.ch
So Apr 21 16:46:02 EDT 2019


Le 21.04.2019 à 21:11, Christian Kluge a écrit :
> Am 21.04.2019 um 18:11 schrieb Pierre Keller:
>> Le 21.04.2019 à 14:53, Hanno Jung a écrit :
>>
>>> ich vermiete ein kleines Mehrfamilienhaus. Das setup hier sieht
>>> folgendermaßen aus:
>>>
>>> Miete+Nebenkosten werden von den Mietern auf mein Girokonto
>>> überwiesen. Ich frage das per HBCI ab und mache aus jeder Buchung zwei
>>> Unterbuchungen. Ein Teil geht in Erträge:Miete und ein Teil in
>>> Erträge:Nebenkosten. Jetzt habe ich allerdings noch eine Hausverwaltung
>>> vor Ort, die die ganzen Versorger etc. bezahlt. Deshalb überweise ich
>>> per Dauerauftrag die Nebenkosten direkt weiter an die Hausvewaltung.
>>> Wie am Ende die Abrechnung von Seiten der Hausverwaltung aussehen wird
>>> weiss ich noch nicht, da ja die Versorger sicherlich an mich
>>> schreiben.
>>>
>>> Hat da jemand einen möglichen Flow für mich?
>>> Bzw. erst einmal wäre interessant für mich wie ich die Buchung an die
>>> Hausverwaltung buchen sollte?
>>
>> Guten Tag
>>
>> Ich bin zwar kein grosser Spezialist, aber für mich sind die Nebenkosten
>> kein Ertrag, sondern eine Verbindlichkeit (gehört also ins Passiv).
>>
>> Also: was die Mieter einzahlen belastet das Passiv-Konto Nebenkosten,
>> und Dein Dauerauftrag entlastet es.
>>
>> Und die Endabrechnung: wenn die Versorger Dir schreiben, dann würde ich
>> das Schreiben an die Hausverwaltung weiterleiten, denn nach meinem
>> Verständnis wird die Hausverwaltung doch gerade dafür bezahlt???
> 
> Sofern der OP nicht bilanzierungspflichtig ist und nicht die Einkünfte
> aus V+V vom Finanzamt in Einkünfte aus Gewerbebetrieb umqualifiziert
> werden, ist eine EÜR aufzustellen.
> 
> Bei der EÜR gibt es keine Verbindlichkeiten und Forderungen.
> 
> Deshalb sind die Einnahmen von den Mietern als Erträge zu erfassen und
> die Zahlung an die Hausverwaltung sowie die Jahresendabrechnung der
> Versorger als Aufwendungen.
Ok - Du kennst Dich da offensichtlich besser aus als ich.
Ich ziehe meinen Ratschlag zurück.

Deutschland ist in vielen Hinsichten ein merkwürdiges Land.
Das merke ich nicht erst jetzt.

In der Schweiz darf man mit Nebenkosten keinen Gewinn erzielen.
Wenn das geschähe, dann wäre das von den Mietern einklagbar.

Aber offensichtlich ist das in Deutschland anders.

Wenn mit den Nebenkosten ein Überschuss erzielt werden soll,
dann ist natürlich eine Einnahmenüberschussrechnung zwingend
notwendig und das Ergebnis zu versteuern.

Tut mir leid, das wusste ich nicht.

Freundliche Grüsse und gute Nacht.

-- 

    Pierre Keller
    3006 Bern


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