[gnucash-de] Nebenkosten nach Schweizer Recht (War: Re: Nebenkosten als Durchlaufender Posten)

Pierre Keller pierre at kellerp.ch
Mo Apr 22 03:28:24 EDT 2019


Guten Tag

Vielleicht habe ich gestern Abend etwas zu wenig ausführlich geschrieben.

Darum nochmals heute mit mehr Einzelheiten.

NACH SCHWEIZER RECHT ist ganz klar zwischen Kaltmiete und Nebenkosten
zu unterscheiden.

Kaltmiete gehört dem Vermieter und muss als Ertrag versteuert werden.
Steuerlich wird übrigens dieser Ertrag dem Eigenmietwert angerechnet.
Der Eigenmietwert ist eine Schweizer Spezialität und gibt es im deutschen
Steuerrecht nicht.

Nebenkosten "gehören" dem Mieter und müssen vom Vermieter treuhändisch
verwaltet werden. Der Vermieter ist eine Abrechnung schuldig und er darf
damit keine Gewinne erzielen.

NACH SCHWEIZER RECHT ist also Hanno Jungs Prozedere grundsätzlich richtig,
indem er das erhaltene Geld in Kaltmiete und Nebenkosten aufschlüsselt.

Weil in der Schweiz die Nebenkosten dem Mieter "gehören" hatte ich
vorgeschlagen, sie als Verbindlichkeit zu verbuchen. Dann ist beim
Rechnungsabschluss ganz klar ersichtlich, ob er seinem Mieter Geld
zurückgeben muss oder von ihm eine Nachzahlung verlangen darf.

So hatte ich es übrigens selber gemacht, solange meine Frau in Deutschland
noch eine Liegenschaft besass und vermietet hatte. Natürlich hatte ich
auch berücksichtigt, dass in der Schweiz und in Deutschland nicht auf
die gleiche Art definiert ist, was zu den Nebenkosten gehört und was nicht.

Dass ich damit nach deutschem Recht quer in der Landschaft lag wusste ich
wie gesagt nicht. Wie es richtig zu tun wäre, das wird uns Christian Kluge
nun sicher erklären.

MfG

-- 

    Pierre Keller
    3006 Bern


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