[gnucash-de] Nebenkosten nach Schweizer Recht (War: Re: Nebenkosten als Durchlaufender Posten)
Johannes Kapune
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Mo Apr 22 06:27:45 EDT 2019
Hallo Pierre,
Am 22.04.19 um 09:28 schrieb Pierre Keller:
> Guten Tag
>
> Vielleicht habe ich gestern Abend etwas zu wenig ausführlich geschrieben.
>
> Darum nochmals heute mit mehr Einzelheiten.
>
> NACH SCHWEIZER RECHT ist ganz klar zwischen Kaltmiete und Nebenkosten
> zu unterscheiden.
nach deutschem Recht genauso
>
> Kaltmiete gehört dem Vermieter und muss als Ertrag versteuert werden.
> Steuerlich wird übrigens dieser Ertrag dem Eigenmietwert angerechnet.
> Der Eigenmietwert ist eine Schweizer Spezialität und gibt es im deutschen
> Steuerrecht nicht.
>
> Nebenkosten "gehören" dem Mieter und müssen vom Vermieter treuhändisch
> verwaltet werden. Der Vermieter ist eine Abrechnung schuldig und er darf
> damit keine Gewinne erzielen.
gilt auch in Deutschland, wobei die Nebenkosten einzeln im Mietvertrag
vereinbart sein müssen. Es kann passieren dass einige der Nebenkosten
nicht an den Mieter weiterberechnet werden dürfen/können
>
> NACH SCHWEIZER RECHT ist also Hanno Jungs Prozedere grundsätzlich richtig,
> indem er das erhaltene Geld in Kaltmiete und Nebenkosten aufschlüsselt.
>
> Weil in der Schweiz die Nebenkosten dem Mieter "gehören" hatte ich
> vorgeschlagen, sie als Verbindlichkeit zu verbuchen. Dann ist beim
> Rechnungsabschluss ganz klar ersichtlich, ob er seinem Mieter Geld
> zurückgeben muss oder von ihm eine Nachzahlung verlangen darf.
Ich handhabe es so dass ich ein Konto führe in dem ich alle
Vorauszahlungen aufaddiere und ein weiteres in dem alle Nebenkosten
aufaddiert werden und erst mit dem Buchungsbericht über diese beiden
Konten (eigentlich sind es drei, denn die Heizkosten sind zusätzlich
noch ein spezielles Thema der Nebenkosten) die Summer errechne ob ich
Nachforderungen oder Rückzahlungen leisten muss.
>
> So hatte ich es übrigens selber gemacht, solange meine Frau in Deutschland
> noch eine Liegenschaft besass und vermietet hatte. Natürlich hatte ich
> auch berücksichtigt, dass in der Schweiz und in Deutschland nicht auf
> die gleiche Art definiert ist, was zu den Nebenkosten gehört und was nicht.
>
> Dass ich damit nach deutschem Recht quer in der Landschaft lag wusste ich
> wie gesagt nicht. Wie es richtig zu tun wäre, das wird uns Christian Kluge
> nun sicher erklären.
>
> MfG
>
MfG
Johannes
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